Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung – „Bildungsurlaub“

Duisburg, 16. September 2020

Berufliche Weiter- und Fortbildung wird in Zukunft noch viel mehr an Bedeutung zunehmen als schon heute. Bund und Länder unterstützen berufliche Weiterbildung in vielfältiger Weise, denn Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses oder eines zusätzlichen Abschlusses, wie durch den „Bildungsurlaub“.

„Bildungsurlaub“ oder auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) besteht ein Anrecht auf Bildungsurlaub bis zu fünf Tagen pro Jahr. Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten selbst.

Auch in Zeiten einer Pandemie besteht ein Anrecht auf Bildungsurlaub weiterhin.

Das NRW-Parlament hat am 14.4.2020 das COVID 19-Bewältigungsgesetz verabschiedet. Es enthält eine zeitlich befristete Ergänzung des AwbG (Bildungsurlaubsgesetz):

„In der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 können die Bildungsveranstaltungen auch digital angeboten werden, sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.“

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Meist werden fünf Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt.

Die Kosten der Bildungsmaßnahme und eventuelle Ausgaben für Anreise und Unterkunft müssen Sie selbst tragen. Neben beruflicher Weiterbildung können – abhängig vom jeweiligen Bundesland – auch Qualifizierungen für Ehrenämter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstützt werden.

Die Voraussetzungen für eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland: In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen. Die Anzahl der Tage, die gewährt wird, kann vom Alter abhängen.

In einigen Bundesländern haben auch Auszubildende, Behinderte und auch Heimarbeiter ein Anrecht auf Bildungsurlaub.

Abhängig ist das aber von der Wochenarbeitszeit, ist diese kürzer oder länger als der Durchschnitt, minimiert oder maximiert sich der Bildungsurlaub entsprechend.

In den meisten Bundesländern gilt der Bildungsurlaub für berufliche und auch politische Weiterbildungsmaßnahmen. In einigen Bundesländern gilt das auch für eine Qualifizierung von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Arbeitnehmer kann übrigens selbst entscheiden, was er in seinem Bildungsurlaub erlernen möchte. Allerdings muss die Weiterbildung bzw die entsprechende Maßnahme natürlich entsprechend anerkannt sein.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers weiter. In den meisten Bundesländern orientiert sich diese Zahlung am Bundesurlaubsgesetz.

Je nach Bundes­land muss der Arbeitnehmer den Antrag auf Bildungs­urlaub zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung stellen, in der Regel schriftlich. Nur falls dringende betriebliche oder dienstliche Gründe vorliegen kann die Firma einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen.