Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung – „Weiterbildungsstipendium“

Duisburg, 07. Oktober 2020

Mit dem „Weiterbildungsstipendium“ fördert das Bundesbildungsministerium Berufseinsteiger, die in der Ausbildung besonderes Talent und besondere Leistung gezeigt haben. Mit Weiterbildungen, einer Aufstiegsfortbildung oder einem berufsbegleitendem Studium können sie die beruflichen Kompetenzen noch weiter ausbauen und damit in der Karriere vorankommen. 6000 Stipendien werden jährlich vergeben. Diese spezielle Förderung gilt für ein Studium, für den angestrebten Meisterbrief, aber auch für den Fachwirt.

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie höchstens 24 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Elternzeit oder auch ein Freiwilligendienst können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich junge Fachkräfte nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung. Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse oder ein berufsbegleitendes Studium, das auf einer Ausbildung oder aktueller Berufstätigkeit aufbaut.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8100 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.