285.550 Personen in NRW erhielten zum Jahresende Grundsicherungsleistungen

Duisburg, 24. Mai 2021

Ende 2020 erhielten in Nordrhein-Westfalen (NRW) 285.550 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt aus Düsseldorf mitteilte, waren das rund 2.300 Personen oder 0,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor zum Jahresende 2019.

155.310 Personen und damit 54,4 Prozent der Empfänger/-innen hatten die Altersgrenze erreicht und erhielten somit Grundsicherung im Alter. Dies war ein Rückgang von 0,1 Prozent zum Vorjahr. Ihr Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze nach §41 Absatz 2 SGB XII mit 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2020 lag diese Altersgrenze bei 65 Jahren und neun Monaten.

130.240 Menschen also 45,6 Prozent der Empfänger waren mindestens 18 Jahre alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung ein Plus von 1,8 Prozent. Die Leistungsempfänger waren im Schnitt 46,4 Jahre alt. Der Anstieg aufgrund von Erwerbsminderung fiel bei den Männern mit einem Plus von 2,5 Prozent deutlicher aus als bei den Frauen einem Zuwachs von 0,9 Prozent. Auch 2019 erhielten mehr Männer als Frauen Grundsicherung bei Erwerbsminderung.

Unter den Personen mit Bezug von Grundsicherung im Alter sind dagegen die Frauen in der Mehrheit. Während die Zahl der Empfängerinnen gegenüber dem Vorjahr jedoch rückläufig war bei einem Minus von 1,5 Prozent, gab es bei den Empfängern einen Anstieg um zwei Prozent.