Weiterbildung gefördert durch Bürgergeld – Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus
Die Regelungen rund um das neue Bürgergeld enthalten einen starken Aufruf zu mehr Weiterbildung – die Bundesregierung setzt auf ein „Jahrzehnt der Weiterbildung“. Anders als bei Hartz IV ist es nicht mehr das vorrangige Ziel, Menschen möglichst schnell in Jobs zu bringen. Mit dem Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro und Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat sollen gezielt Anreize geschaffen werden, sich fortzubilden und eine abschlussbezogene Weiterbildung zu machen. Wir zeigen auf, ab wann das Weiterbildungsgeld kommt, wer es erhält und ab wann es eingesetzt werden kann.
Neue Förderungen: Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit 2023 Anspruch auf Bürgergeld. Hierfür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
In Bezug auf Weiterbildung gibt es zwei neue Fördermöglichkeiten:
- den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro pro Monat
- das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat
Der Bürgergeld Bonus
Einen Bürgergeld-Bonus von monatlich 75 Euro erhalten ab Juli 2023 diejenigen Bürgergeld-Empfänger, die eine Maßnahme besuchen, die langfristig die Jobchancen verbessert.
Sprechen Sie uns einfach dazu an – wir beraten Sie gerne!
Die 75 Euro erhalten sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
- 75 EUR pro Monat – für alle Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss
- Einführung ab Juli 2023
- Gilt für Weiterbildungen ab 8 Wochen
Das Weiterbildungsgeld
Ebenfalls ab Juli 2023 erhalten Bürgergeld-Empfänger ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Im neuen Bürgergeld-Gesetz ist festgehalten, dass dieses Weiterbildungsgeld auch an Teilnehmer ausgezahlt wird, deren berufsabschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 1.7.2023 begonnen hat.
Wichtig: Das Weiterbildungsgeld bekommen Sie nur für die Teilnahme an berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. „Als abschlussbezogene berufliche Nachqualifizierung werden Weiterbildungsmaßnahmen verstanden, die auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses vorbereiten und ggf. auf bereits vorhandenen Kompetenzen, z. B. aus Arbeitserfahrungen, absolvierten Qualifizierungen des sogenannten Übergangssystems oder abgebrochenen Ausbildungen, aufbauen.“ (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung)
Die 150 Euro erhalten sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Für weitere Informationen erreichen sie uns unter der Woche unter der Telefonnummer 0203/2986703-0 oder per Email unter contact@its-bildung.de