3,15 Millionen befristete Beschäftige deutschlandweit

Duisburg, 24. Juli 2018

Duisburg, 02. August 2018

Befristete Arbeitsverträge haben im vergangenen Jahr 2017 deutschlandweit einen neuen Höchststand erreicht. Wie die aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegte hatten rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten damit einen befristeten Arbeitsvertrag.

Im Gegensatz dazu stiegen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit 2009 kontinuierlich an.

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42,3 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 24,9 Prozent dagegen beendet. 

Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher über den Weg der sachgrundlosen Befristung zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen.

So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen.

Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

„Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich. Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls könnte das Risiko bergen, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt werden. Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr“, stellte Christian Hohendanner, Autor der IAB-Studie fest.