59,2 Millionen Arbeitstage Coronabedingt ausgefallen

Duisburg, 10. Februar 2021

Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus Nürnberg zeigt, dass die coronabedingten Arbeitsausfälle der Erwerbstätigen im aktuellen Lockdown bis Mitte Februar in Deutschland auf 59,2 Millionen Arbeitstage angestiegen sind. Das entspricht 6,2 Stunden pro Kopf. Insgesamt konnten oder können rund 1,2 Millionen Erwerbstätige nicht arbeiten, da Betreuungsangebote nur eingeschränkt zugänglich sind oder sie ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen möchten. 

Der gesamte Arbeitsausfall aufgrund der Kita- und Schulschließungen beläuft sich auf geschätzte 37,4 Millionen Arbeitstage. Das entspricht rund 0,8 Arbeitstagen pro Erwerbstätiger und Erwerbstätigem. Covid-19-Erkankungen führten zu 8,7 Millionen Arbeitstagen weniger bei den betroffenen Erwerbstätigen. Wanger und Weber gehen dabei von einer zusätzlichen Krankenstandsquote von 0,2 Prozent Ende Januar aus. Außerdem fehlen 17,7 Millionen Arbeitstage aufgrund einer angeordneten Quarantäne bei Erwerbstätigen.

Zwischen den verschiedenen Gründen für Arbeitsausfälle gebe es Überlappungen laut Wanger und Weber. Rechne man diese heraus, so verbleiben 59,2 Millionen ausgefallene Arbeitstage. Im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 hatte der geschätzte Arbeitsausfall 58,6 Millionen Arbeitstage betragen. Dieser war allerdings auch deutlich kürzer.

Die IAB-Forscherin Susanne Wanger und der IAB-Forscher Enzo Weber haben für den Zeitraum Oktober 2020 bis Mitte Februar 2021 untersucht, welche Auswirkung auf das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen durch Schul- und Kitaschließungen, Covid-19-Erkrankungen und Quarantäne abzusehen sind. Die mit der zweiten Welle der Pandemie verbundenen Arbeitsausfälle seien beträchtlich, so Wanger und Weber. Bezogen auf ein gesamtwirtschaftliches Arbeitsvolumen aus dem entsprechenden Zeitraum vor der Krise würde dies einem Rückgang von 1,2 Prozent gleichkommen. Wanger und Weber erklären: „Die Arbeitsausfälle treffen die Wirtschaft zusätzlich zu den angeordneten Schließungen in Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel.“