Duisburg, 26. November 2013
7,25 Millionen der Bundesbürger und somit neun Prozent der deutschen Bevölkerung erhielten im vergangenen Jahr eine soziale Mindestsicherungsleistung. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden teilte mit, dass sich damit die Anzahl der Empfänger an der deutschen Gesamtbevölkerung im Vergleich zum Vorjahr 2011 nicht verändert hat.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Insgesamt fiel die Mindestsicherungsquote in Berlin und den neuen Bundesländern mit 14,4 Prozent erheblich höher aus, als die Quote in den alten Bundesländern mit 7,9 Prozent. Am häufigsten waren die Menschen in Berlin mit 19,5 Prozent und Bremen mit 16,7 Prozent auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme wie im Vorjahr in Bayern 4,4 Prozent, Baden-Württemberg mit fünf Prozent und Rheinland-Pfalz mit 6,6 Prozent.
Die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II – die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen – von 2011 auf 2012 ging weiter um 1,3 Prozent auf 6.04 Millionen Personen zurück.
Die Anzahl der Empfänger von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII („Hilfe zum Lebensunterhalt2 und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung2) stieg im gleichen Zeitraum um 6,3 Prozent auf 1,01 Millionen Bezieher an.