Der Bundesrat hat den Weg frei für den Start wichtiger Teile des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“. Über das Programm erhalten Kinder und Jugendliche u. a. Unterstützung, um pandemiebedingte Lernlücken aufzuarbeiten. Dadurch wird der Anteil des Bundes an der Umsatzsteuer in den Jahren 2021 und 2022 um zusammengenommen 1,29 Mrd. Euro verringert und der Anteil der Länder um denselben Betrag erhöht. Die Änderung war die Voraussetzung für die Finanzierung wesentlicher Teile des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ durch den Bund.
Eine Milliarde Euro sind für Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern bestimmt, 70 Millionen Euro für die Stärkung der Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern und 220 Millionen für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen. Darüber hinaus weitet der Bund eigene Programme deutlich aus und stellt weitere 710 Mio. Euro zur Verfügung, so dass mit dem Aktionsprogramm Aufholen nach Corona insgesamt zwei Mrd. Euro zur Verfügung stehen.
Dazu erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Bund und Länder haben bei der Abstimmung des Aktionsprogramms gut zusammengearbeitet und schnell gehandelt. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, ist der Weg freigemacht, dass die Mittel für die Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen fließen können. Das ist eine gute Nachricht für Schülerinnen und Schüler und vor allem für die leistungsschwächeren Kinder und Jugendlichen. Denn es steht zu befürchten, dass gerade sie durch die Schulschließungen weiter zurückgefallen sind. Das Mindeste, das wir tun können, ist, diesen Kindern das Aufholen ihrer Lernrückstände zu ermöglichen. Der Bund stellt deshalb für das Aktionsprogramm insgesamt 2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 1 Milliarde für Nachhilfe in den Kernfächern. Ich gehe davon aus, dass die Länder diesen Betrag aufstocken – zumindest, was die Milliarde für die Nachhilfe betrifft, paritätisch. Die Länder legen nun fest, was genau vor Ort getan wird und sind auch für die Umsetzung verantwortlich.“