Ausländische Abschlüsse werden in Deutschland anerkannt

Duisburg, 26. Oktober 2013

Duisburg, 29.Oktober 2013

Die meisten ausländischen Berufsabschlüsse werden in Deutschland anerkannt. Das Anerkennungsgesetz des Bundes greift und erzielt die erhofften Ergebnisse um den Fachkräftemangel zu beheben, das belegen die aktuellen Zahlen.

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden feststellte wurden von den im Zeitraum April 2012 bis Dezember 2012 bundesweit gemeldeten rund 11.000 Verfahren zum Stichtag 31. Dezember 2012 bereits nahezu Dreiviertel (rund 8.000) entschieden. 82 Prozent aller im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen erhielten die volle Anerkennung. Damit sind diese Abschlüsse den deutschen Referenzberufen auch vollständig gleichwertig. Die Ablehnungsquote lag dagegen bei nur 6,5 Prozent.

„Die hohe Zahl von vollständigen Anerkennungen ist sehr erfreulich. Die Zahlen verdeutlichen, dass das Anerkennungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leistet“, bilanzierte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka das aktuelle Zahlenwerk.

Besonders groß war das Interesse an einer Anerkennung im Bereich der sogenannten reglementierten Berufe, bei denen die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Darauf beziehen sich rund 80 Prozent der gestellten Anträge. Der Schwerpunkt lag dabei auf den medizinischen Gesundheitsberufen, insbesondere bei Ärzten, Krankenpflegern und Krankenschwestern. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 6.837 der 7.458 positiv beschiedenen Anträge, darunter 5.121 von Ärztinnen und Ärzten. In diesen Berufen sind in Deutschland bereits erhebliche Engpässe zu verzeichnen.

Rund 20 Prozent der Anträge betreffen die nicht-reglementieren Ausbildungsberufe im dualen System wie zum Beispiel Kaufmann, Mechaniker oder Elektroniker. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Voraussetzung für die Berufsausübung, sie vergrößert jedoch die Chancen auf eine adäquate Beschäftigung und einen beruflichen Aufstieg. Neben der großen Anzahl an vollen Gleichwertigkeitsbescheiden wurden den Antragstellenden auch Teile der Qualifikation als gleichwertig anerkannt. Auch durch diese Teilanerkennung wird der Arbeitsmarktzugang verbessert.