Auswirkungen von Hartz-IV Sanktionen

Duisburg, 10. Februar 2017

Duisburg, 07. März 2017

Haben Sanktionen gegen junge Hartz-IV Bezieher aufgrund von Pflichtverletzungen positive Auswirkungen? Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) trifft das zu. So nehmen männliche Hartz-IV-Bezieher unter 25 Jahre nach einer Sanktion schneller eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an, als Nicht-Sanktionierte.

Allerdings können diese Sanktionen auch zu einem gegenteiligen Ergebnis führen, dass am Ende zu einem Rückzug des Sanktionierten vom deutschen Arbeitsmarkt führt.

Das zentrale Ergebnis der Studie zeigt, dass die Abgangsraten in Beschäftigung bei unter 25-jährigen sanktionierten Hartz-IV-Empfängern höher ausfallen als bei einer Vergleichsgruppe ohne Sanktionen. Dabei führt die erste Sanktion bei einer allein lebenden Person schon zu einer Abgangsrate von 100 Prozent, bei der zweiten Sanktion steigert sich die Abgangsrate dann schon um weitere 150 Prozent.

Dagegen führt einer erste Sanktion bei einer Person aus einer Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaft zu einer Abgangsrate von 70 Prozent, bei der zweiten Sanktion steigert sich das um weitere 120 Prozent. Die Arbeitsmarkt- und Berufsforscher sehen als Hauptgrund der unterschiedlichen Abgangsraten in der Unterstützung anderer Haushaltsmitglieder für den Sanktionierten begründet.

Übrigens werden vom Gesetzesgeber Sanktionen bei unter 25-Jährigen – wie aufgrund von Meldeversäumnisse – strenger ausgestaltet als bei Älteren. So kann und wird bei der ersten Pflichverletzung wie zum Beispiel der Ablehnung eines zumutbaren Stellenangebots oder der Verweigerung der Teilnahme an einer Fördermaßnahme bei unter 25-Jährigen der Leistungsbezug für bis zu drei Monate für die Wohnung begrenzt. Bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres entfällt der Hartz-IV-Bezug für bis zu drei Monate vollständig.

Bei den über 25-Jährigen dagegen führt die erste Sanktion zu einer Reduzierung um 30 Prozent und bei einem weiteren Verstoß um 60 Prozent des Regelbedarfs. Bei einer dritten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres können die Hartz-IV Leistungen auch komplett für drei Monate entfallen.

„Die Ergebnisse unterstreichen, dass Sanktionen Anreize zur Arbeitsuche verstärken. Allerdings sind sie mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden, da der Anreiz zum Rückzug aus dem Arbeitsmarkt zunimmt. or dem Hintergrund der Forschungsergebnisse wäre eine Reform des Sanktionssystems denkbar, die sehr einschneidende Leistungsminderungen durch Sanktionen vermeidet, aber Anreize zur Arbeitsuche aufrechterhält“ fassten die Forscher die Resultate ihrer Studie zusammen.