Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Auch in Zeiten des Corona Virus. So gab das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt, dass während einer laufenden Förderung Geförderten keine Nachteile entstehen sollen. Geförderte erhalten daher bei der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) weist allerdings dabei ausdrücklich darauf hin, dass Fortbildungsmaßnahmen, die aus demselben Grund nicht planmäßig beginnen, ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, erst mit Durchführung der Maßnahme gefördert werden können. Zeiträume vor dem tatsächlichen Beginn einer Maßnahme sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG werden mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse von Bund und Ländern gefördert. Dazu gehören Meisterin und Meister genauso wie Erzieher, Betriebswirtin, Technikerin und Fachwirt. Seit Bestehen des AFBG konnten über drei Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund zehn Milliarden Euro ermöglicht werden.