Berufliche Weiterbildung durch Bildungsurlaub

Duisburg, 28. Mai 2016

Duisburg, 07. Juni 2016

Das Recht auf Bildungsurlaub für eine berufliche Weiterbildung haben deutsche Arbeitnehmer. Allerdings sind die Gesetze in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich, die Regeln weichen voneinander ab In den Bundesländern Bayern und Sachsen gibt es allerdings auch überhaupt kein entsprechendes Gesetz, wie die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Untersuchung feststellte.

In einigen Bundesländern haben auch Auszubildende, Behinderte und auch Heimarbeiter ein Anrecht auf Bildungsurlaub.

Die Weiterbildungszeit, die auch Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder umgangssprachlich als Bildungsurlaub bezeichnet wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel sind es drei bis fünf Tage pro Jahr oder auch zehn Tage innerhalb zweier Jahre. Abhängig ist das aber von der Wochenarbeitszeit, ist diese kürzer oder länger als der Durchschnitt, minimiert oder maximiert sich der Bildungsurlaub entsprechend.

In den meisten Bundesländern gilt der Bildungsurlaub für berufliche und auch politische Weiterbildungsmaßnahmen. In einigen Bundesländern gilt das auch für eine Qualifizierung von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Arbeitnehmer kann übrigens selbst entscheiden, was er in seinem Bildungsurlaub erlernen möchte. Allerdings muss die Weiterbildung bzw die entsprechende Maßnahme natürlich entsprechend anerkannt sein.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers weiter. In den meisten Bundesländern orientiert sich diese Zahlung am Bundesurlaubsgesetz.

Je nach Bundes­land muss der Arbeitnehmer den Antrag auf Bildungs­urlaub zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung stellen, in der Regel schriftlich. Nur falls dringende betriebliche oder dienstliche Gründe vorliegen kann die Firma einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen.