Bildungsprämie unterstützt individuelle berufsbezogene Weiterbildung

Duisburg, 29. August 2020

Der Bund und die Bundesländer unterstützen berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsinteressierte haben vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie durch die Bildungsprämie. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen durch das Aufstiegs-BAföG, den Bildungsgutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Besonders aber eben auch durch die jährlich zu erhaltende Bildungsprämie, die aus den zwei Komponenten Prämiengutschein und Spargutschein besteht, die auch miteinander kombiniert werden können.

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten seit dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

Ab Juli 2017 gibt es nun neue Förderkonditionen: Dadurch bekommen noch mehr Interessierte die Chance auf finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 sogar erst abgerechnet werden.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend ist allein der Erwerbsstatus, der bei mindestens 15 Stunden pro Wocheliegen muss und das zu versteuernde Einkommen, das nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen darf.

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Früher war dies nur alle zwei Jahre möglich.

Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.