Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird ausgeweitet

Duisburg, 10. Dezember 2020

Die Bundesregierung weitet die Förderung von Ausbildungsplätzen aus. Schon bisher werden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größerem Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Bundesregierung reagiert auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen und erleichtert die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien nun deutlich. Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen treten am Freitag in Kraft, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt gab.

Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).

Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020). Künftig werden auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.

Übernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Solche Übernahmen können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).

Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020). Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit.

„Auch in der Corona-Pandemie gibt es eine bemerkenswert hohe Bereitschaft von Betrieben zur Ausbildung. Die jungen Menschen, die sich in den vergangenen Monaten um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, sind bei ihrer Suche daher oft erfolgreich gewesen. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt bleibt durch die Corona-Pandemie aber natürlich weiter schwierig. Ausbildungsbetriebe brauchen daher weitere Unterstützung, um neue Auszubildende einzustellen und Ausbildungen weiterzuführen. Deshalb haben wir das Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ noch einmal weiterentwickelt und auch ausgeweitet. So können künftig alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen – unabhängig von der Betriebsgröße. Damit kann die staatliche Hilfe besser bei Betrieben und Auszubildenden ankommen. Denn mir ist es wichtig, dass wir jedem jungen Menschen den Abschluss seiner Ausbildung ermöglichen und eine verlässliche Perspektive für seine berufliche Zukunft bieten.“, fasste Bundesbildungsministerin Anja Karliczek aus ihrer Sicht die Beschlüsse zusammen.