Deutliche Unterschiede beim Mindestlohn in Europa

Duisburg, 11. Februar 2017

Duisburg, 14. März 2017

Am 01. Januar 2017 gab es in 22 der noch 28 Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union (EU) einen gesetzlichen Mindestlohn. Einheitlich ist dieser allerdings nicht, denn es existieren erhebliche Unterschiede. Wie Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union (EU) in Luxemburg mitteilte variieren die Einkommen durch den Mindestlohn zwischen 235 und 1.999 Euro.

In Dänemark, Finnland, Italien, Schweden, Österreich und Zypern existiert überhaupt kein gesetzlicher Mindestlohn.

In den osteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU liegt dieser sogar unter 500 Euro. So in Bulgarien mit 235 Euro, Rumänien mit 275 Euro, Lettland und Litauen mit jeweils 380 Euro, in der Tschechischen Republik mit 407 Euro, Ungarn mit 412 Euro, Kroatien mit 433 Euro, der Slowakei mit 435 Euro, Polen mit 453 Euro und Estland mit 470 Euro.

Auch in Portugal mit 650 Euro, Griechenland mit 684 Euro, Malta mit 736 Euro, Slowenien mit 805 Euro und in Spanien mit 826 Euro kommt man mit dem gesetzlichen Mindestlohn auf ein Einkommen von unter 1.000 Euro.

Dagegen liegt der gesetzliche Mindestlohn in den westlichen Mitgliedsstaaten bei über 1.000 Euro, wie im Vereinigten Königreich mit 1.397 Euro, Frankreich mit 1.480 Euro, Deutschland mit 1.498 Euro, Belgien mit 1.532 Euro, den Niederlanden mit 1.552 Euro, Irland mit 1.563 Euro und in Luxemburg mit 1.999 Euro. Damit liegt der Mindestlohn in Luxemburg neun Mal höher als in Bulgarien oder Rumänien.

Als Hauptgrund für diese deutlichen Differenzen sind natürlich in den Preisunterschieden und den daraus resultierenden Kaufkraftstandards der verschiedenen Mitgliedsländern zu suchen. Nach einer Berechnung der Luxemburger Statistiker liegt der tatsächliche Abstand zwischen den Mitglidsstaaten demnach bei maximal eins zu drei. Seit 2008 ist der gesetzliche Mindestlohn übrigens nur in Griechenland gesunken.

In Rumänien und Bulgarien ist der gesetzliche Mindestlohn zwischen 2008 und heute sogar um rund 100 Prozent angestiegen. Gemessen am durchschnittlichen Einkommen in den verschiedenen Staaten lag der gesetzliche Mindestlohn 2014 in Frankreich und Slowenien mit 62 und in Portugal mit 64 Prozent sogar bei über der Hälfte des Normaleinkommens. Immerhin lag der gesetzliche Mindestlohn in Malta mit 48 und im Vereinigten Königreich mit 49 Prozent knapp bei der Hälfte der existierenden Medianverdienste.