Duisburg, 12. Juli 2016
Seit dem 01. Januar 2015 gibt es den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Deutschland. Vier Monate nach Einführung wurden rund 1,9 Millionen Beschäftigungsverhältnisse gezählt, die unter den gesetzlichen Mindestlohn fielen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) errechnete werden allerdings bei rund einer Millionen Jobs der gesetzlich festgelegte Stundenlohn nicht bezahlt.
Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren es allerdings noch rund vier Millionen Beschäftigungen für die weniger pro Arbeitsstunde bezahlt wurde.
Mehr als die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn waren geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, isngesamt rund 1,1 Millionen. In Teilzeit wurden 0,5 Millionen Jobs ausgeübt, in Vollzeit 0,3 Millionen.
Frauen waren dabei mit 61 Prozent und somit 1,2 Millionen der Jobs mit Mindestlohn beteiligt, Männer dagegen mit 39 Prozent oder 0,7 Millionen. Auf Westdeutschland und die „alten“ Bundesländer entfielen mit 1,4 Millionen und somit vier Prozent aller Jobs, auf Ostdeutschland und die „neuen“ Bundesländer entfiel mit 0,5 Millionen gut ein Viertel der Jobs mit Mindestlohn.
Im Durchschnitt wurden in Jobs mit Mindestlohn weniger Arbeitsstunden bezahlt als in Jobs unterhalb des Mindestlohns. Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn wurden im April 2015 im Durchschnitt 36,3 Wochenstunden bezahlt. Das sind rund neun Prozent weniger Stunden als bei Vollzeitbeschäftigten unterhalb des Mindestlohnniveaus im April 2014 mit 40,1 Stunden.
Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn verdienten im April 2015 im Durchschnitt monatlich rund 1.340 Euro brutto, Vier Prozent mehr als Vollzeitbeschäftigte unterhalb des Mindestlohnniveaus ein Jahr zuvor.
Von den rund einer Millionen Jobs, bei denen der Mindestlohn nicht ausbezahlt wird, sind häufig gesetzlich davon befreit und ausgenommen. Dazu gehören zum Beispiel Langzeitarbeitslose, bestimmte Personen unter 18 Jahren, Zeitungszusteller oder Beschäftigte unter bestimmten Tarifverträgen.