Duisburg, 21. Juni 2018
Das Elterngeld liegt deutschlandweit mit starken regionalen Unterschieden im Trend. Im vergangenen Jahr 2017 haben 1,35 Millionen Mütter und 410.000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden bekannt gab, waren das insgesamt sieben Prozent mehr Beziehungsberechtigte als im Vegleich zum Vorjahr 2016. Eltern können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen.
Während die Anzahl der Mütter mit Elterngeld um sechs Prozent zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um gut 11 Prozent an.
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das ElterngeldPlus unterstützt.
Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Eltern können zwischen Elterngeld (Basiselterngeld) und ElterngeldPlus wählen oder beides miteinander kombinieren. Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.
Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen.
Aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.
Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus zu wählen oder beides zu kombinieren.
Das Elterngeld Plus fällt in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt mit bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen. Insbesondere Frauen nutzten das Elterngeld Plus. Mit 26 Prozent plante gut jede vierte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein.
Allerdings war die Inanspruchnahme regional unterschiedlich: Sie reichte von elf Prozent in der nordrheinwestfälischen kreisfreien Stadt Gelsenkirchen bis hin zu 52 Prozent im rheinland-pfälzischen Pirmasens.