Zu ihren Tätigkeiten gehören ebenso die Optimierung der Qualität von Arbeitsprozessen und die Unterstützung der Führungsebene. Die Fortbildung dient der Weiterqualifizierung nach der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Bürowirtschaft.
An der Prüfung können Sie teilnehmen, wenn
– Sie eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
– eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
– eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektmanagement/einer Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektmanagement gemäß § 1 Absatz 2 der Prüfungsordnung haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsbereiche:
– Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
– Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
– Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
– Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Mündliche Prüfung
Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung für den Prüfungsausschuss spätestens zum Termin der schriftlichen Prüfung im Online-Portal hochgeladen. Über den Termin werden die Prüfungsteilnehmer per E-Mail informiert. Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt.