Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik (früher: Verkehrsfachwirte) sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen des Güterverkehrs und der Logistik Organisationseinheiten zu führen, die Leistungserstellung unter Einbeziehung interner und externer Partner zu planen und zu steuern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten sowie marktgerechte und kundenspezifische Dienstleistungen zu entwickeln. Dabei berücksichtigen sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
- Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen, durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind.
Informationen zur mündlichen Prüfung
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. In ihr soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht kommuniziert und präsentiert werden kann.
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Aufgabe der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf zwei der oben aufgeführten Handlungsbereiche beziehen, von denen einer der Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ ist. Die Präsentationszeit soll zehn Minuten nicht überschreiten.
Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Aufgabe, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der schriftlichen Prüfung über das Online-Portal der zuständigen IHK hochgeladen. Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt.
Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation (ca. 10 Minuten) die Fähigkeit nachgewiesen werden, Problemfälle zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten dauern.
Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Teilleistungen zu bilden. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt zu gewichten. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
– Dies ist ein Angebot der its-logistik-akademie GmbH –