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Geprüfter Logistikmeister/in Eine Herausforderung die sich lohnt. Die sinnvolle Aufstiegsfortbildung für Fachkräfte aus Lager und Logistik. Die Ausbildungsberufe Fachlagerist/in, Fachkraft für Lagerlogistik und Fachkraft für Hafenlogistik sind die Basis, aber auch Seiteneinsteiger haben die Möglichkeit, wenn entsprechende Berufserfahrung vorhanden ist.

Kursnummer100779
Finanzierung

Einmalzahlung

Unterrichtsform

berufsbegleitend

Unterrichtszeiten

R

Unterrichtsart

Gruppenunterricht mit Fachdozenten

Zertifizierung

keine Zertifizierung

Fördermöglichkeit

Aufstiegs-BAföG

prüfende Stelle

zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)

Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

1. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

2. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens 2 Jahre Berufspraxis.

3. Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters / einer Geprüften Logistikmeisterin nach §1 Absatz 3 aufweisen.

Anbieter

its GmbH - Institut für Training und Schulungskonzepte

Geprüfte Logistikmeister und geprüfte Logistikmeisterinnen arbeiten in Betrieben unterschiedlichster Branchen und Größen in vielfältigen logistischen Bereichen. Ihre Aufgaben erstrecken sich dabei auch auf die Tätigkeiten in der Organisation und der Führung. Sie sind ständig gefordert sich auf die schnellen Veränderungen in der Logistik einzustellen, die Organisation zu entwickeln, Personal zu führen und zu fördern.

Daher ist der Aufgabenkatalog vielfältig und spannend:

– Planung, Steuerung und Überwachung logistischer Prozesse

– Konzeption, Gestaltung und Weiterentwicklung logistischer Prozesse

– Mitwirkung bei Spezifikation und Einführung neuer Systeme

– Erhaltung der Einsatzfähigkeit technischer Systeme

– bedarfsgerechter Einsatz von Personal

– Förderung und Führung von Personal

– Ausbildungsverantwortung

– Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit

– Kundenorientierung

– Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsschutz

– Projektleitung

– Vorgaben des Qualitätsmanagements umsetzen

– Controllerfunktion

Diesen Funktionen entsprechend sind umfangreiche Prüfungsleistungen abzulegen. Ein Auszug aus der Prüfungsordnung stellt dieses in der Übersicht dar.

Prüfungsteil grundlegende Qualifikationen:

1. rechtsbewusstes Handeln

2. betriebswirtschaftliches Handeln

3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

4. Zusammenarbeit im Betrieb

5. berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Prüfungsteil handlungsspezifische Qualifikation

1. Logistikprozesse

2. betriebliche Organisation und Kostenwesen

3. Führung und Personal

Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. 2. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens 2 Jahre Berufspraxis. 3. Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters / einer Geprüften Logistikmeisterin nach §1 Absatz 3 aufweisen.

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