Fortbildung mit dem Meister-Bafög

Duisburg, 22. November 2013

Duisburg, 23. Dezember 2013

Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen, wie beim Meister-BaFöG.

Mit dem Meister-BAföG nach AFBG werden in der Regel Studiengänge mit Bachelor-oder Masterabschluss gefördert, aber auch Meisterlehrgänge in gewerblich-technischen oder handwerklichen Berufen.

Ebenso werden auch Fachwirte- , Fachkaufleute- oder Betriebswirte-Fortbildungen die mit einer Kammerprüfung (IHK) enden gefördert. Im Regelfall werden bis zu 30,5 Prozent der Lehrgangsgebühren unterstützt und müssen bei entsprechenden Verhalten und Erfolg auch nicht zurückgezahlt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gab dazu bekannt: Für die Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen wurden rückwirkend ab 01.10.2010 sowohl die Bedarfssätze wie auch die Freibeträge erhöht. Diese verbesserten Förderkonditionen gelten für alle Teilnehmer/innen an Vollzeitmaßnahmen.

Mit dem „Meister-BAföG“ sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern. Dazu werden und sollen über die Darlehensteilerlasse hinaus Anreize zum erfolgreichen Abschluss und den Schritt in die Selbstständigkeit geschaffen.

Voraussetzung für das „Meister-BAföG“ ist allerdings ein Abschluss einer Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.