Fünf Extratage für Weiterbildung in Baden-Württemberg

Duisburg, 28. Mai 2015

Duisburg, 29. Mai 2015

Ein Modell was deutschlandweit möglicherweise Schule machen kann oder sogar wird. Arbeitnehmer haben ab 01. Juli in Baden-Württemberg Anrecht auf bis zu fünf Tage pro Jahr um an beruflichen oder auch politischen Weiterbildungen teilzunehmen. Auch in Thüringen wird gerade ein sehr ähnliches Gesetz verabschiedet.

Das Bildungszeitgesetz sieht auch vor eine berufliche Freistellung für Qualifizierungen fürs Ehrenamt zu erwirken.

Das neue Bildungszeitgesetz wird am 01. Juli im „Musterländle“ in Kraft treten. Für die Arbeitnehmer die vom neuen Bildungszeitgesetz partizipieren wollen ist es natürlich erforderlich, dass sie ihre Weiterbildungsmaßnahme in einer anerkannten Bildungseinrichtung absolvieren.

Um eine anerkannte Bildungseinrichtung zu werden müssen die interessierten Unternehmen ein Verfahren zur Anerkennung durchlaufen. Wird das Unternehmen als offfizielle Bildungseinrichtung anerkannt ist eine Gebühr von 150 Euro fällig. Voraussetzung für die Bildungseinrichtung ist, dass diese seit mindestens zwei Jahren besteht und natürlich auch systematisch Lehrveranstaltungen plant, organisiert und durchführt.

Das Verfahren ist im Südwesten Deutschlands schon gestartet.

Das zentrale Ziel des neuen Bildungszeitgesetzes ist es die Beteilung der Beschäftigten im Land für Weiterbildungen zu erhöhen und auch für das lebenslange Lernen neue Impulse zu setzen.

Die jeweilige Bildungseinrichtung übernimmt für die Beschäftigten dabei die Verantwortung, dass die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes genügt.