Geringverdiener profitieren vom gesetzlichen Mindestlohn

Duisburg, 16. Juni 2016

Duisburg, 22. Juni 2016

Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns haben Geringverdiener in Deutschland profitiert zum Teil sogar deutlich. So gab es zum Beispiel bei Frauen im ostdeutschen Handel und Gastgewerbe sogar zweistellige Zuwächse bei den Stundenverdiensten wie das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) in einer aktuellen Untersuchung feststellte.

Demnach entstanden neue Arbeitsplätze besonders als sozialversicherungspflichtige Stellen.

Der Mindestlohn wurde deutschlandweit im Januar 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Im Vergleich zu anderen westlichen Nachbarländern ist diese Marke allerdings eher gering. Dafür profitieren in Deutschland mit 18,9 Prozent wesentlich mehr Niedriglöhner als in anderen EU-Ländern, denn in diesen Ländern waren meist deutlich unter zehn Prozent betroffen.

Nach einer Berechnung des IAQ verdienten 2013 allerdings rund 6,3 Millionen der abhängig Beschäftigten dafür weniger als 8,50 Euro pro Stunde. Probleme sehen die IAQ-Forscher allerdings mit der Umsetzung des Mindestlohns, da der Mindestlohn anscheinend überwiegend durch falsche Arbeitszeit-Aufzeichnungen umgangen wird. Oder auch unbezahlte Überstunden nicht berechnet und bezahlt werden, und auch vor allem die Bezahlung von Urlaub, Feier- und Krankheitstagen entfallen.

„Das belegt ausdrücklich: Der Mindestlohn ist bei vielen Geringverdienern angekommen. Die Beschäftigung wächst weiter und kein Trendbruch ist erkennbar!. Viele Betriebe nutzen den rechtlichen Sonderstatus der geringfügig Beschäftigten, um diese gesetzeswidrig anders zu behandeln. Daher muss eine Reform der Minijobs auf die Tagesordnung gesetzt werden“, forderte der Wissenschaftler Prof. Dr. Gerhard Bosch vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) und fasste die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.