Gestreckte Abschlussprüfung zum „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“

Duisburg, 14. November 2015

Duisburg, 25. November 2015

Ausbildungen und Abschlussformen müssen nicht in Stein gemeißelt sein, sondern können auch geändert werden. So wird bereits seit 2009 für den Beruf des „Kaufmanns/-frau im Einzelhandel“ die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) getestet. Und die Ergebnisse sind durchweg positiv, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) feststellte.

So findet die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) eine besonders große Akzeptanz, sowohl bei den Azubis als auch bei den deutschen Betrieben.

Ebenso positiv wird von den Auszubildenden der „Durchstieg“ von einer abgeschlossenen zweijährigen Verkäuferausbildung in das dritte Ausbildungsjahr „zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ bewertet.

Auch bei den Betrieben und Unternehmen stößt die GAP auf breite Zustimmung. 81 Prozent schätzten die GAP als geeignet für die kaufmännischen Berufe ein.

„Bei der Gestreckten Abschlussprüfung handelt es sich um eine Prüfungsform, die in zwei Teilen erfolgt. Dabei wird der erste Teil der Prüfung in der Regel etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Das Ergebnis wird prozentual gewichtet und fließt in das Ergebnis des zweiten Teils mit ein, der als Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung stattfindet.“

Die ermittelten Resultate des „Durchstiegs“ fallen besonders positiv aus. So stiegen die  Zahlen in der Verkäufer-Ausbildung esplosionsartig an. Von einst rund 12.400 bestandenen Abschlussprüfungen von 2004 auf rund 20.800 aus dem Jahr 2013.

Parallel zeigt sich ebenso eine starke Zunahme der Durchsteiger/-innen von rund 25 Prozent aus 2008 auf zuletzt rund 44 Prozent aller Verkäufer-Absolventen aus dem Jahr 2013.