Integrationskurse ab 05. März

Duisburg, 21. Dezember 2017

Duisburg, 02. Januar 2018

Ohne die Sprache zu lernen ist Integration unmöglich. Die its-Gruppe fördert bereits seit zwei Jahren intensiv die sprachliche Integration von Flüchtlingen. Ab dem 05. März 2018 bieten wir nach den Vorgaben des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), einen Allgemeinen Integrationskurs, einen Zweitschriftkurs sowie einen Integrationskurs mit Alphabetisierung an.

Die its-Gruppe ist jetzt auch offizielles Mitglied im Netzwerk DLID (Deutsch lernen in Duisburg).

In der Regel findet der Unterricht von Montag bis Donnerstag nachmittags in der Zeit von 15.30 Uhr bis 16.15 Uhr, 16.15 Uhr bis 17.00 Uhr, 17.15 Uhr bis 18.00 Uhr sowie 18.00 Uhr bis 18.45 Uhr an, allerdings können sich die Zeiten noch ändern, die wir frühzeitig bekannt geben werden.

Folgende Inhalte werden sind Bestandteile im Alphabetisierungskurs und werden dort entsprechend vermittelt.

Der 960 bzw. 1260 Unterrichtsstunden umfassende Integrationskurs mit Alphabetisierung richtet sich an Migranten, die das lateinische oder ihr eigenes Alphabet nicht oder nicht ausreichend beherrschen und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen.

Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt, Deutschkenntnisse auf dem Niveau der elementaren Sprachverwendung zu erwerben. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Integrationskurses mit Alphabetisierung und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland.

Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Integrationskurs mit Alphabetisierung schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Zur Anmeldung und zu weiteren Informationen geht es hier!

Folgende Inhalte sind Thema des Zweitschriftkurs, die wir vom BAMF übernommen haben: „Der bis zu 1.000 UE umfassende Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs) richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind. Das lateinische Alphabet müssen sie nun als weiteres Schriftsystem erwerben, um die deutsche Sprache erfolgreich erlernen zu können.

Im Zweitschriftlernerkurs erwerben sie zunächst das lateinische Alphabet, woran sich der Sprachkurs mit bis zu 900 UE und der Orientierungskurs mit 100 UE anschließen. Im Sprachkurs erwerben die Teilnehmenden Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmans (GER) und im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Zweitschriftlernerkurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Zur Anmeldung und weiteren Informationen geht es hier!

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:

– Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.

– Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.

– Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.

– Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.

– Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
  – Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
  – Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
  – Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt

Falls sie dazu Fragen haben erreichen sie uns ebenfalls unter der Woche unter der Telefonnummer 0203 29 86 70 30 oder per Email unter contact@its-bildung.de, sowie freitags in der Sprechstunde zwischen 09.00 und 11.00 Uhr unter der auf der oben angegebenen Nummer 01573 8449486 bei Herrn Mohammed Al-Mulla.