Umschulung

Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Wissen an eine Person beliebigen Alters durch eine ausbildende Stelle (z. B. Unternehmen). Bei der dualen Berufsausbildung erfüllen insbesondere Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen diese Aufgaben nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Für einen anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsverordnung ausgebildet werden.

In einer Umschulung erhält man eine neue berufliche Qualifikation in einem der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Eine Umschulung kann z. B. aus folgende Gründen sinnvoll oder notwendig sein:

  • Berufsunfähigkeit, z. B. durch chronische Krankheiten und/oder Behinderungen, auf Grund dessen die frühere Tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann
  • geringe Einstellungsmöglichkeiten im erlernten Berufsfeld, die auch durch Fortbildungen nicht ausgeglichen werden können
  • längere berufliche Abwesenheit, z. B. durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
  • berufliche Neuorientierung

Je nach Beruf dauert eine Umschulung 16 bis 24 Monate und kann durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter (ARGEn) und andere Kostenträger finanziert werden. Einen Anspruch auf eine Umschulung und Kostenübernahme hat dabei nur, wer nach SGB III eine solche Bildungsmaßnahme benötigt, um drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder eine bereits bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden.