Meister-BAföG wird 2016 erhöht

Duisburg, 17. Oktober 2015

Duisburg, 22. Oktober 2015

Gute Nachrichten für alle die in Zukunft beabsichtigen eine Fort-und Weiterbildung zu machen und berechtigt sind das sogenannte „Meister-BAföG“ zu beantragen und eben darauf einen Anspruch haben. Die Zuwendungen werden 2016 deutlich angehoben, auch Bachelor-Absolventen können zum Teil in Zukunft einen Antrag auf Förderung stellen.

Denn das Bundeskabinett hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) beschlossen mit dem Ergebnis, dass die Zuweisungen im kommenden Jahr 2016 deutlich angehoben werden.

Mit dem AFBG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

2014 wurden rund 171.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht werden.

So enthält das neu gefasste Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) einige Modernisierungen und Leistungsverbesserungen. Wichtig dabei für alle zukünftigen Antragsteller: Der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG wurde für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro erhöht.

Ebenfalls aufgestockt wurde der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten, der von 10.226 Euro auf 15.000 Euro ansteigt. Freibeträge und Zuschussanteile werden dazu ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen und ?absolventinnen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.

„Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Das Gesetz ist also längst mehr als ein „Meister-BAföG“. Es ist ein attraktives Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Mit dieser Novelle verbessern wir die Förderleistungen, eröffnen mehr Menschen den Zugang zur Förderung, bauen Bürokratie ab und setzen so ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung“, stellte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka zur Novelle fest.