Duisburg, 04. Mai 2016
Das Meister-Bafög wird ab dem 01. August erhöht, gleichzeitig wird die Chance auf diese Förderberechtigung auf andere Gruppen erweitert. Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss sowie ein Darlehen. Des weiteren werden die Freibeträge weiter angehoben, wie die Stiftung Warentest mitteilte.
Bisher konnten Handwerksgesellen und Fachkräfte von dieser Förderung profitieren mit dem Ziel einen Meistertitel oder einen Fachwirt zu erhalten wie die Stiftung Warentest feststellte. Ab dem 01. August haben jetzt auch alle die Chance gefördert zu werden, die einen Bachelorabschluss, oder einen vergleichbaren Abschluss wie etwa ein Fachhochschul-Diplom haben und eine Aufstiegsfortbildung anstreben.
Insgesamt rund 700 Fortbildungsziele stehen zur Auswahl, die davon unabhängig sind, ob diese in Teil- oder Vollzeit durchgeführt werden. Die maximalen Unterhaltsbeiträge im Aufstiegs-Bafög belaufen sich auf 768 Euro im Monat für Alleinstehende, 1 003 Euro im Monat für Alleinerziehende, 1 238 Euro im Monat für Verheiratete mit einem Kind, 1 473 Euro im Monat für Verheiratete mit zwei Kindern. Für jedes weitere Kind gibt es statt bisher 210 Euro dann 235 Euro Unterhaltsbeitrag monatlich.
Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von monatlich 113 Euro auf 130 Euro erhöht. Daneben steigen die Einkommensfreibeträge im Aufstiegs-Bafög steigen für Alleinstehende von jetzt 255 Euro im Monat auf 290 Euro im Monat an. Für den Ehepartner erhöht sich der Freibetrag von 535 Euro auf 570 Euro, für jedes Kind von 485 Euro auf 520 Euro. Für Kinder und Ehepartner sind statt bisher 1.800 Euro im Monat nun jeweils 2.100 Euro im Monat frei.
Die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) statt mit bisher 10.226 Euro dann mit maximal 15.000 Euro. Der Beitrag wird zu 40 Prozent als Zuschuss geleistet. Auch für das Meisterstück ist mehr Geld in der neuen Fassung des Gesetzes vorgesehen. Hier erhöht sich der maximale Förderbeitrag von 1.534 Euro auf 2.000 Euro. Ein Zuschussanteil wird hier neu eingeführt. Er liegt bei 40 Prozent.
Falls die Abschlussprüfung der jeweiligen Fortbildungsmaßnahme erfolgreich ist, gibt es vom Gestzgeber einen Erfolgsbonus der nun bei 40 Prozent liegt. Der Geprüfte muss dann nur noch 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zurückzahlen.
Für alle diejenigen, die allerdings bereits vor dem 31. Juli 2016 schon mit ihrer Weiterbildung begonnen und diese noch nicht abgeschlossen haben, gilt eine Übergangsregelung. So können sie ab dem 1. August von einem höheren Unterhaltsbeitrag profitieren.