Meister-BAföG wird erhöht und reformiert

Duisburg, 29. Februar 2016

Duisburg, 01. März 2016

Das Meister-BAföG wird reformiert und in absehbarer Zeit erhöht, der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist eingebracht. Ebenso sollen  Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung erhalten. Ein wichtiger Anreiz für alle die beabsichtigen eine Weiterbildung in absehbarer Zeit zu planen oder durchzuführen.

Die Bundesregierung will mit diesen Leistungsverbesserungen die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen in Zukunft attraktiver gestalten.

Das unter dem Namen „Meister-BAföG“ bekannte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll helfen Weiterbildung noch stärker zu fördern als bisher. Hürden die einer angestrebten Weiterbildung bisher im Wege standen, wie eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen damit genommen und übersprungen werden.

Mit der Unterstützung von anspruchsvollen Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung soll gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses geleistet werden.

Dazu werden Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung dann erhalten, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung anstreben wollen. Damit wird die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung leichter gemacht und gefördert. Ebenso sollen Studienabbrecher oder auch andere ohne abgeschlossene Berufsausbildung für eine Vorbereitungsmaßnahme mit AFBG gefördert werden.

Ein weiteres Ziel ist es Existenzgründungen einfacher zu machen, aber vor allem soll mit dem neuen erweiterten AFBG Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und dafür neue Anreize zu schaffen. Dazu soll das „Aufstiegs-BAföG“ die Karriere im dualen System erhöhen.

Grundsätzlich gilt das neue Förderinstrument für alle Berufsbereiche und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, ob in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht. Die Förderung ist natürlich grundsätzlich an ganz bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.