Duisburg, 27. Juni 2018
Der Bund hat ein neues Unterstützungsprogramm für Langzeitarbeitslose ins Leben gerufen. Das mit vier Milliarden Euro umfassende Projekt soll Menschen unterstützen die mindestens länger als sechs Monate innerhalb der letzten sieben Jahre Regelleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben, für eine ehrliche und langfristige Perspektive um eine wirkliche Chance auf dem Arbeitsmarkt.
Das Programm „Mitarbeit“ beinhaltet dabei einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. So wird in den ersten beiden Jahren ein Zuschuss von 100 Prozent zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt bewilligt. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei allen Arbeitgebern mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Qualifizierungsmaßnahmen können nach den allgemeinen Vorschriften in Anspruch genommen werden.
Im Vordergrund soll dabei die Förderung von guter Arbeit stehen. So sollen Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bei Arbeitgebern der Wirtschaft arbeiten, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen.
Dabei ist eine Begleitende Betreuung der Betroffenen unbedingt vonnöten und gewünscht. Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen auf jeden Fall im ersten Jahr unterstützt und betreut („Coaching“), wenn erforderlich auch während der gesamten Förderung.
Die Bemühungen zum verstärkten Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sollen sich jedoch nicht nur auf sehr arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose beschränken. Ein weiteres neues Instrument soll schon vorher ansetzen und lange Arbeitslosigkeit verhindern helfen.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll die Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorangetrieben werden.
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt wird dabei für 24 Monate bewilligt. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.