Neue Ausrichtung für Bildungsscheck 2015 in NRW

Duisburg, 05. Februar 2015

Duisburg, 12. Februar 2015

Der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird im diesem Jahr neu ausgerichtet. Nach Informationen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW ist das aktuelle Förderangebot umgestaltet worden mit der Ausrichtung Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Berufsrückkehrende ab sofort verstärkt zu fördern.

Finanziert wird der Bildungsscheck des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Ziel war es bisher Beschäftigte in kleinen und mittleren Betriebe an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen.

Jetzt sollen Zugewanderten ermöglicht werden ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen oder/und ihre vorhandenen Qualifizierungslücken mit der Unterstützung des Bildungsschecks schließen zu können, um auf dem lokalen Arbeitsmarkt die Chancen zu verbessern. Insbesondere Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrer sollen nun noch stärker profitieren. 

?Wir wollen die Förderung zielgenau denjenigen zukommen lassen, die Unterstützung am nötigsten haben?, stellte Arbeitsminister Guntram Schneider zur neuen Schwerpunktgebung fest, die auch eine Einkommensobergrenze beinhaltet.

Natürlich wird es auch weiterhin sowohl einen individuellen als auch einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck geben. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten in maximaler Höhe von 500 Euro. Vor allem nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen stehen im Vordergrund der Förderung. Es können nur Personen gefördert werden, die nicht mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Für Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeitern haben, stehen in zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten zur Verfügung bzw. können vom Betrieb beantragt werden.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die Beratung ist kostenlos. Individuell wird informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung, Betriebe erhalten Beratung zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.