Neues Förderinstrument: „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Duisburg, 23. Juli 2018

Duisburg, 24. Juli 2018

Neue Perspektiven und Teilhabechancen durch öffentlich geförderte Arbeit für Langzeitarbeitslose auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Mit zwei ganz neuen Förderinstrumenten sollen arbeitsmarktferne Menschen mit dem Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Chancen und Perspektiven eingeräumt werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilte. 

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) beschlossen.

Kernelement des Gesetzes bilden zwei neue Förderinstrumente, die in das SGB II aufgenommen werden: Für sehr arbeitsmarktferne Menschen wird mit einem neuen § 16i SGB II ein neues Instrument unter dem Titel „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt.

Dieses Instrument richtet sich an Personen, die für mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren.

Damit sie eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, gibt es folgende Förderung: Zuschuss zum Arbeitsentgelt, In den ersten beiden Jahren Zuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren.

Förderung von guter Arbeit: Langzeitarbeitslose arbeiten sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen.

Begleitende Betreuung: Um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren, werden Teilnehmende und Arbeitgeber bei Fragen und Problemen unterstützt und betreut („Coaching“), wenn erforderlich für die gesamte Dauer.

„Die Lage am Arbeitsmarkt ist so gut wie schon lange nicht mehr. Allerdings profitieren nicht alle davon. Insbesondere diejenigen, die schon lange vergeblich nach Arbeit suchen, haben ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Ihnen wird das Teilhabechancengesetz eine neue Perspektive eröffnen und den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen. Dazu schaffen wir einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Der Bund setzt dafür vier Milliarden Euro ein. Denn Arbeit zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage der Würde und Teilhabe,“ fasste Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales das neue Gesetz mit den zwei neuen Förderinstrumenten aus seiner Sicht zusammen.