Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie nunmehr ein weiteres Jahr, nämlich bis Ende des laufenden Jahres 2021, bekommen. Die entsprechende Förderrichtlinie hat das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im August 2020 um ein Jahr verlängert, um den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Beschäftigungsmarkt zu begegnen. Bereits seit 2008 unterstützt das Bundesbildungsministerium Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne Weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten – dem Prämiengutschein und dem Spargutschein.
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können einen Prämiengutschein bekommen. Der Bund fördert Personen, die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und die über ein zu versteuerndes Einkommen von höchsten 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) verfügen. Er übernimmt die Hälfte der Veranstaltungsgebühr, bis maximal 500 Euro.
Prämiengutscheine können in den meisten Bundesländern für Weiterbildungen mit Kosten über 1.000 Euro eingesetzt werden. Ausnahmen gelten für Maßnahmen, die in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden. Hier können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen gibt es Landesprogramme, die teurere Weiterbildungen unterstützen.
Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können an Weiterbildung Interessierte aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren. Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen sie, welche Weiterbildung ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit dem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) werden die finanziellen Details besprochen.
Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden, das heißt Erwerbstätige können, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen, einen Prämiengutschein erhalten und die verbleibenden Kosten beispielsweise über das Weiterbildungssparen finanzieren.