Hochschulabsolventen im Vorteil gegen Bachelorabsolventen

Duisburg, 21. Juni 2017

Duisburg, 12. September 2017

Hochschulabsolventen sind deutlich im Vorteil, besonders auf längere Sicht, im Vergleich zu Bachelorabsolventen, wenn es um das Einkommen geht. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erforschte.

Da ältere Hochschulabsolventen in der Regel nicht von der Umstellung auf die gestuften Studiengänge betroffen waren, bezieht sich die IAB-Studie nur auf die Gruppe der 25- bis 34-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Die Studie stellte fest, dass das Gehalt von Bachelorabsolventen im Alter von 25 Jahren noch mit dem von Absolventen beruflicher Fortbildungsabschlüsse wie einem Meister- oder Technikerabschluss vergleichbar ist. Dagegen erzielen Master- und Diplomabsolventen genau zu diesem Zeitpunkt schon ein etwas höheres Einkommen. Mit steigendem Alter und längerer Berufserfahrung werden die Einkommensunterschiede zwischen den Qualifikationsgruppen dann größer.

Bachelorabsolventen können sich zunehmend von Arbeitnehmern mit beruflichen Fortbildungsabschlüssen absetzen, müssen ihrerseits aber Einkommensnachteile gegenüber Master- und Diplomabsolventen in Kauf nehmen. Während 25-jährige Beschäftigte mit einem Master- oder Diplomabschluss im Durchschnitt rund 2.900 Euro brutto im Monat verdienen, sind es bei Bachelorabsolventen 2.750 Euro.

34-jährige Beschäftigte mit Master- oder Diplomabschluss verdienen im Durchschnitt etwa 4.380 Euro brutto im Monat, mit Bachelorabschluss 3.880 Euro. Bei Beschäftigten mit Fortbildungsabschlüssen wie einem Meister oder Techniker steigt der Brutto-Monatsverdienst von 2.750 Euro im Alter von 25 auf gut 3.530 Euro im Alter von 34. Bei Personen mit einem Berufsabschluss liegt der durchschnittliche Verdienst bei rund 2.200 Euro bzw. 2.700 Euro.

Der Einkommensunterschied zwischen Bachelorabsolventen auf der einen Seite und Absolventen mit einem Master- bzw. Diplomabschluss auf der anderen Seite dürfte sich daher zumindest zum Teil auch dadurch erklären, dass beide Gruppen trotz des vorhandenen Hochschulabschlusses unterschiedliche Tätigkeitsfelder besetzen, stellten die Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) abschließend fest.

Meister-BAföG wird erhöht und reformiert

Duisburg, 29. Februar 2016

Duisburg, 01. März 2016

Das Meister-BAföG wird reformiert und in absehbarer Zeit erhöht, der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ist eingebracht. Ebenso sollen  Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung erhalten. Ein wichtiger Anreiz für alle die beabsichtigen eine Weiterbildung in absehbarer Zeit zu planen oder durchzuführen.

Die Bundesregierung will mit diesen Leistungsverbesserungen die Erweiterung der Fördermöglichkeiten und durch strukturelle Modernisierungen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) berufliche Aufstiegsfortbildungen in Zukunft attraktiver gestalten.

Das unter dem Namen „Meister-BAföG“ bekannte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll helfen Weiterbildung noch stärker zu fördern als bisher. Hürden die einer angestrebten Weiterbildung bisher im Wege standen, wie eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung sollen damit genommen und übersprungen werden.

Mit der Unterstützung von anspruchsvollen Aufstiegsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung soll gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses geleistet werden.

Dazu werden Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung dann erhalten, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung anstreben wollen. Damit wird die Durchlässigkeit aus der akademischen Bildung in die berufliche Aufstiegsfortbildung leichter gemacht und gefördert. Ebenso sollen Studienabbrecher oder auch andere ohne abgeschlossene Berufsausbildung für eine Vorbereitungsmaßnahme mit AFBG gefördert werden.

Ein weiteres Ziel ist es Existenzgründungen einfacher zu machen, aber vor allem soll mit dem neuen erweiterten AFBG Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und dafür neue Anreize zu schaffen. Dazu soll das „Aufstiegs-BAföG“ die Karriere im dualen System erhöhen.

Grundsätzlich gilt das neue Förderinstrument für alle Berufsbereiche und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird, ob in Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder durch Fernunterricht. Die Förderung ist natürlich grundsätzlich an ganz bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. 

Meister-BAföG wird 2016 erhöht

Duisburg, 17. Oktober 2015

Duisburg, 22. Oktober 2015

Gute Nachrichten für alle die in Zukunft beabsichtigen eine Fort-und Weiterbildung zu machen und berechtigt sind das sogenannte „Meister-BAföG“ zu beantragen und eben darauf einen Anspruch haben. Die Zuwendungen werden 2016 deutlich angehoben, auch Bachelor-Absolventen können zum Teil in Zukunft einen Antrag auf Förderung stellen.

Denn das Bundeskabinett hat die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) beschlossen mit dem Ergebnis, dass die Zuweisungen im kommenden Jahr 2016 deutlich angehoben werden.

Mit dem AFBG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

2014 wurden rund 171.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Meister-BAföG (1996) konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht werden.

So enthält das neu gefasste Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) einige Modernisierungen und Leistungsverbesserungen. Wichtig dabei für alle zukünftigen Antragsteller: Der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG wurde für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro erhöht.

Ebenfalls aufgestockt wurde der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten, der von 10.226 Euro auf 15.000 Euro ansteigt. Freibeträge und Zuschussanteile werden dazu ebenfalls erhöht. Zudem schafft der Gesetzentwurf für Bachelorabsolventen und ?absolventinnen einen Zugang zur AFBG-Förderung, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.

„Von den Verbesserungen werden nicht nur angehende Meister und Meisterinnen profitieren. Zukünftige Erzieher und Erzieherinnen sind mittlerweile die zweitgrößte Gruppe der Geförderten im AFBG. Das Gesetz ist also längst mehr als ein „Meister-BAföG“. Es ist ein attraktives Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Mit dieser Novelle verbessern wir die Förderleistungen, eröffnen mehr Menschen den Zugang zur Förderung, bauen Bürokratie ab und setzen so ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung“, stellte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka zur Novelle fest.