Dem BAföG einen Schub geben

Duisburg, 08. Februar 2022

Das Bundeskabinett hat den 22. BAföG-Bericht verabschiedet. Er wurde noch von der alten Bundesregierung erarbeitet. Im Berichtszeitraum 2017 bis 2020 ist die Zahl der Geförderten von 782.000 auf 639.000 gesunken.

Das letzte Berichtsjahr 2020 war an den Schulen und Hochschulen stark von der COVID-19-Pandemie geprägt. Der Bericht trägt diesem Umstand Rechnung, indem durch spezielle Exkurse die gesetzlichen Ausnahmevorschriften im BAföG bei der Anrechnung von zusätzlichem Einkommen bei systemrelevanten Tätigkeiten, die Anpassungen durch Anwendungserlasse zu verlängerter Studiendauer, Weiterzahlung bei geschlossenen Ausbildungsstätten und der Auslandsförderung, sowie die Überbrückungshilfen für Studierende vorgestellt werden.

Der Bericht zeigt, dass die Anhebungen der Freibeträge und Bedarfsätze mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetzt von 2019 nicht ausreichend waren, um eine Trendwende bei den Gefördertenzahlen einzuleiten. Die Gefördertenquote bei den Studierenden ist im Berichtszeitraum von 21,4 Prozent 2017 auf 18,5 Prozent im Jahr 2020 kontinuierlich gesunken.

Die durchschnittlichen Förderungsbeträge im Berichtszeitraum für Studierende dagegen sind von 464 Euro auf 574 Euro gestiegen ein Anstieg um 23, 5 Prozent, für Schülerinnen und Schüler von 435 Euro auf 503 Euro ein Anstieg um 16 Prozent.

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:

„Den kontinuierlichen Rückgang der Gefördertenzahlen können wir so nicht hinnehmen. Jeder und jede soll studieren oder eine schulische Berufsausbildung machen können, wenn er oder sie das möchte. Ich möchte dem BAföG deshalb so schnell wie möglich einen Schub geben. Mit dem BAföG wollen wir wieder mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen und noch mehr jungen Menschen Chancen eröffnen. Dafür muss es dringend attraktiver, moderner und flexibler werden. Wir haben uns im Koalitionsvertrag viel vorgenommen: Wir wollen das BAföG weiter öffnen, vor allem durch eine Anhebung der Freibeträge. Zudem wollen wir es elternunabhängiger, einfacher und digitaler machen. Um Studierende aus sozial schwachen Familien stärker zu unterstützen, werden wir Starthilfepakete einführen. Das alles werden wir schnell anpacken und erste wichtige Schritte schon zum Wintersemester 2022/23 umsetzen. Das sind wir den jungen Menschen schuldig, deren Zugang zu Bildung und Ausbildung gerade in Pandemiezeiten gestärkt werden muss. Zusätzlich werden wir als Übergangsregelung die Zinsbefreiung des KfW-Studienkredits bis zum 30.09.2022 verlängern. Damit geben wir denjenigen Erleichterung und Planungssicherheit, die krisenbedingt auf die zusätzliche Kreditfinanzierung für ihr Studium zurückgreifen mussten oder aufgrund längerer Studiendauer ihr Darlehen länger nutzen.“

Steigende Förderleistungen des Aufstiegs-BAföG

Duisburg, 05. Juli 2018

Duisburg, 10. Juli 2018

Das  Aufstiegs-BAföG wird immer wichtiger. Immer mehr Menschen nehmen deutschlandweit Leistungen des Aufstiegs-BAföG in Anspruch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte haben im vergangenen Jahr 2017 rund 165.000 Geförderte vom Aufstiegs-BAföG profitiert. Ein Drittel von ihnen waren Frauen.

Von 2016 zu 2017 nahm die Anzahl der geförderten Frauen um 8,9 Prozent auf jetzt 58.000 zu. Insgesamt stieg die Anzahl der Geförderten um 1,7 Prozent an. Die Anzahl der geförderten Männer nahm alleine um 1,8 Prozent ab.

Insgesamt standen 2017 rund 641 Millionen Euro Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG, AFBG) zur Verfügung. Das war eine Steigerung um 11,2 Prozent und damit 64 Millionen Euro. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Förderleistungen von rund 371 Millionen Euro entfielen auf bewilligte Darlehen und 270 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Zuschüsse teilten sich auf zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 101 Millionen Euro, für den Lebensunterhalt mit 157 Millionen Euro, für den Kindererhöhungsbetrag mit zehn Millionen Euro, zur Kinderbetreuung und zum Meisterstück beide mit rund einer Million Euro. 

Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 154 Millionen Euro, für den Lebensunterhalt mit 205 Millionen Euro, für den Kindererhöhungsbetrag mit acht Millionen Euro, für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase mit drei Millionen Euro und das Meisterstück mit einer Million Euro bewilligt.

Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2017 Darlehen in Höhe von rund 275 Millionen Euro.

Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG waren 2017 ? ähnlich wie in den Vorjahren ? bei den Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und vom staatlich geprüften Elektro-Techniker.

Die häufigsten geförderten Berufe bei den Frauen waren die staatlich anerkannte Erzieherin, gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin.   

Weiterbildung ermöglichen durchs Aufstiegs-BAföG

Duisburg, 21. Dezember 2017

Duisburg, 28. Dezember 2017

Kosten sparen für Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, das geht. Auch wenn berufliche Weiterbildung oftmals erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, wie vor allem duchs Aufstiegs-BAföG. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab Frühjahr 2018 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Weniger BAföG-Empfänger 2016 in Deutschland

Duisburg, 12. August 2017

Duisburg, 15. August 2017

Die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, ist auch im vergangenen Jahr weiter gesunken. Nach einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Wiesbaden wurden 2016 rund 823.000 Personen durch das BAföG unterstützt. Das waren rund 47.000 und damit 5,5 Prozent weniger, als noch im Vorjahr 2015.

Von 2014 zu 2015 betrug der Rückgang sogar 5,9 Prozent. 2016 profitierten rund 239.000 Schülerinnen und Schüler vom BAföG. Damit sank deren Quote sogar um 7,6 Prozent, die der Studierenden fiel um 4,5 Prozent.

Nicht alle Unterstützten werden im Übrigen das gesamte Jahr über vom BAföG begleitet, im Jahresdurchschnitt 2016 waren es 525.000 pro Monat, die sich auf 148.000 Schülerinnen und Schüler sowie 377.000 Studenten aufteilen. Laut 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes erhalten sogar nur noch 18 Prozent der Studenten BAföG. Damit liegt die Quote auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 1990er Jahre

Eine Vollförderung, und damit den maximalen Förderbetrag, erhielten von ihnen rund 394.000 Personen und somit 48 Prozent aller BAföG-Berechtigten. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 1,4 Prozent, die Zahl der Teilgeförderten hingegen wesentlich ausgeprägter mit 8,9 Prozent.

Eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt, erhielten 52 Prozent der BAföG-Empfänger/-innen und damit etwa 429.000 Teilgeförderte. Seit 2015 hat der Bund die komplette Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) übernommen.

Insgesamt waren es 2016 2,9 Milliarden Euro und damit 102 Millionen Euro weniger, als noch 2015. Schüler wurden mit mit 0,8 Milliarden Euro unterstützt und damit 43 Millionen weniger als noch 2015, für Studierende wurden 2,1 Milliarden Euro aufgebracht, ein Rückgang gegenüber 2015 um 59 Millionen Euro.

Durchschnittlich entfielen auf jeden Schüler 435 Euro pro Monat, Studierende erhileten dagegen 464 Euro im Monat. 28 % aller Geförderten wohnten noch im Elternhaus und 72 Prozent dagegen außerhalb. 

Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in) in nur 18 Monaten werden

Duisburg, 29. Juli 2017

Duisburg, 01. Februar 2019

18 Monate sind keine lange Zeit. In nur 18 Monaten haben sie jetzt die Möglichkeit den nächsten großen Schritt auf ihrer beruflichen Karriereleiter zu erklimmen. Auf Anfrage bietet ihnen die its-Gruppe an zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in) zu kommen. Melden sie sich noch jetzt bei uns und nehmen sie die Chance war sich ausführlich beraten zu lassen.

Handelsfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten vor allem auf der mittleren Führungsebene in den betrieblichen Funktionsbereichen Ein- und Verkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing oder Personal. Sie planen, steuern, kontrollieren und betreuen Geschäftsprozesse, setzen dabei die von der Geschäftsleitung vorgegebenen Richtlinien und Maßnahmen um und führen die Mitarbeiter/innen in ihrem Verantwortungsbereich.

Um ihren Abschluss zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in) zu schaffen müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufserfahrung oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer(in) oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

In rund 540 Unterrichtseinheiten findet unser Gruppenunterricht mit unseren Fachdozenten in der Regel zweimal pro Woche von 19.00 bis 21.15 Uhr und einmal pro Monat am Samstag in der Zeit von 9.00 bis 15.45 Uhr statt.

Über das ehemalige Meister-BAföG, jetzt Aufstiegs-BAföG, haben sie die Möglichkeit ihre Aufstiegsfortbidung zu finanzieren. Auch dazu beraten wir sie ausführlich.

Nutzen Sie Ihre Chance und starten sie mit einem Berufsabschluss in eine erfolgreiche Zukunft !!!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns im Hause und kontaktieren sie uns unter der Telefonnummer 0203 29 86 70 30 oder per Email unter contact@its-bildung.de

Einfach fragen, wir geben ihnen ihre gesuchten Antworten gerne!

Aufstiegs-BAföG Förderleistungen zugenommen

Duisburg, 11. Juli 2017

Duisburg, 18. Juli 2017

Die Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, besser bekannt als Aufstiegs-BAföG -das frühere Meister-BAföG – haben im vergangenen Jahr 2016 zugenommen. Allerdings blieb die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger nahezu unverändert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden bekannt gab.

Insgesamt wurden 2016 576 Millionen Euro für das Aufstiegs-BAföG und damit 3,2 Prozent und damit rund 18 Millionen mehr aufgewendet, als noch im Vorjahr 2015.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Dabei entfielen alleine 360 Millionen Euro auf Darlehen und 216 Millionen Euro auf Zuschüsse an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Förderprogramms. Zuschüsse wurden für die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 90 Millionen Euro, oder für den Lebensunterhalt der Teilnehmer mit 116 Millionen Euro sowie acht Millionen für den Kinderhöhungsbetrag und eine weitere Million für die Kinderbetreuung bewilligt.

Darlehen wurden mit alleine 159 Millionen Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, 190 Millionen für den Lebensunterhalt, acht Millionen Euro für den Kindererhöhungsbeitrag sowie mit zwei Millionen Euro für die Prüfungsvorbereitungsphase genehmigt. Am häufigsten unterstützt wurden mit dem Aufstiegs-BAföG im vergangenen Jahr Berufe wie der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und dem staatlich geprüften Elektro-Techniker.

Die am häufigst geförderten Berufe bei den Frauen waren die Erzieherin, die geprüfte Wirtschaftsfachwirtin und die Friseurmeisterin. Obwohl auf der einen Seite insgesamt die Förderleistungen deutlich zugenommen haben, hat auf der anderen Seite die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger vom Aufstiegs-BAföG nicht zugelegt, blieb mit rund 162.000 Geförderten nahezu unverändert.

Zwei Drittel der Geförderten waren Männer, nur ein Drittel Frauen. Der Anteil der geförderten Frauen hat um 4,2 Prozent sogar zugenommen, so dass insgesamt rund 54.000 Frauen deutschlandweit vom Aufstiegs-BAföG profitieren konnten.  

Mit Unterstützung und Teilfinanzierung durch das Aufstiegs-BAföG können sie bei der its-Gruppe übrigens ab dem 14. Oktober 2017 ihren Abschluss zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt, Geprüfte(r) Fachwirt für Güterverkehr und Logistik, zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen.

Bund und Land unterstützen Weiterbildung

Duisburg, 01. Juli 2017

Duisburg, 28. September 2017

Land und Bund finanzieren und unterstützen Weiterbildung. Auch wenn berufliche Weiterbildung zunächst Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie durchs Aufstiegs-BAföG, aber auch durch den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitslose, Berufsrückkehrer als eben auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab dem 14. Oktober 2017 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt, Geprüfte(r) Fachwirt für Güterverkehr und Logistik, zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Wir möchten sie an dieser Selle schon einmal darauf hinweisen, dass sie bei uns schon ab dem 09. Oktober die Möglichkeit haben eine Umschulung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über 16 Monate zu starten. Dann beginnt ebenso der Umschulungskurs zum/zur Verkäufer (-in) über 16 Monate inklusive eines dreimonatigen Praktikums, und auch die Umschulung zum Fachlageristen. Hierfür benötigen sie einen Bildungsgutschein (BGS).

Land und Bund finanzieren Weiterbildung

Duisburg, 23. Mai 2017

Duisburg, 31. Mai 2017

Kosten sparen für Weiterbildung ist möglich. Auch wenn berufliche Weiterbildung zunächst Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie durchs Aufstiegs-BAföG, aber auch durch den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab dem 14. Oktober 2017 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt, Geprüfte(r) Fachwirt für Güterverkehr und Logistik, zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in) in nur 18 Monaten werden

Duisburg, 27. Februar 2017

Duisburg, 30. März 2017

18 Monate sind keine lange Zeit. In nur 18 Monaten haben sie jetzt die Möglichkeit den nächsten großen Schritt auf ihrer beruflichen Karriereleiter zu erklimmen. Ab dem 29. April in bietet ihnen die its-Gruppe an zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in) zu kommen. Melden sie sich noch jetzt bei uns und nehmen sie die Chance an sich ausführlich beraten zu lassen.

Handelsfachwirte und -fachwirtinnen arbeiten vor allem auf der mittleren Führungsebene in den betrieblichen Funktionsbereichen Ein- und Verkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing oder Personal. Sie planen, steuern, kontrollieren und betreuen Geschäftsprozesse, setzen dabei die von der Geschäftsleitung vorgegebenen Richtlinien und Maßnahmen um und führen die Mitarbeiter/innen in ihrem Verantwortungsbereich.

Um ihren Abschluss zum/zur Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in) zu schaffen müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufserfahrung oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer(in) oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

In rund 540 Unterrichtseinheiten findet unser Gruppenunterricht mit unseren Fachdozenten in der Regel zweimal pro Woche von 19 bis 21.15 Uhr und einmal pro Monat am Samstag in der Zeit von 9.00 bis 15.45 Uhr statt.

Über das ehemalige Meister-BAföG, jetzt Aufstiegs-BAföG, haben sie die Möglichkeit ihre Aufstiegsfortbidung zu finanzieren. Auch dazu beraten wir sie ausführlich.

Nutzen Sie Ihre Chance und starten sie mit einem Berufsabschluss in eine erfolgreiche Zukunft !!!

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns im Hause und kontaktieren sie uns unter der Telefonnummer 0203 29 86 70 30 oder per Email unter contact@its-bildung.de

Einfach fragen, wir geben ihnen ihre gesuchten Antworten gerne!

Leitfaden Weiterbildung finanzieren

Duisburg, 28. Dezember 2016

Duisburg, 03. Januar 2017

Kosten sparen für Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, das geht. Auch wenn berufliche Weiterbildung oftmals erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, wie duchs Aufstiegs-BAföG. Und auch Steuern zu sparen, wie die Stiftung Warentest zusammenfasste.

Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab dem 29. April 2017 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.