Weiterbildung ermöglichen durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 11. Januar 2018

Duisburg, 13. Februar 2018

Kosten sparen kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zu Beginn erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie beim Bildungsgutschein. Mit dem Bildungsgutschein lässt sich auch eine Umschulung ermöglichen, die die its-Gruppe ab dem 05. März anbietet.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet. 

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Gutscheininhaber den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen (zertifizierten) Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

In Ausnahmefällen kann die Agentur für Arbeit auf die Ausgabe eines Bildungsgutscheines verzichten (z.B. weil vor Ort kein entsprechendes Weiterbildungsangebot vorhanden ist oder Teilnehmer nicht mit dem Bildungsgutschein zurecht kommen). Stattdessen kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Bildungsanbieter mit der Durchführung von Weiterbildungslehrgängen beauftragen.

Mit der Ausgabe eines Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter unter anderem bescheinigt, dass und welche der folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden: Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auch während der Weiterbildung Arbeitslosengeld (fort)gezahlt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 05. März können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über 16 Monate starten. Dann beginnt ebenso der Umschulungskurs zum/zur Verkäufer (-in) über 16 Monate inklusive eines dreimonatigen Praktikums, und auch die Umschulung zum Fachlageristen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.

Weiterbildung finanzieren durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 04. Juni 2017

Duisburg, 08. Juni 2017

Kosten kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen sparen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zu Beginn erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so wie beim Bildungsgutschein.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet.

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 10. Juli können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für Dialogmarketing, oder zur Fachkraft für Hafenlogistik, und auch zum/zur Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung, sowie zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement, und ebenso zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel sowie zur Fachkraft für Lagerlogistik zu beginnen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.

Weiterbildung finanzieren durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 10. November 2016

Duisburg, 02. Dezember 2016

Kosten kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen sparen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zum Start erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so wie beim Bildungsgutschein, wie die Stiftung Warentest feststellte.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet.

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 09. Januar 2017 können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für Dialogmarketing, oder zur Fachkraft für Hafenlogistik, und auch zum/zur Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung, sowie zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement, und ebenso zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel sowie zur Fachkraft für Lagerlogistik zu beginnen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.

Neue Ausrichtung für Bildungsscheck 2015 in NRW

Duisburg, 05. Februar 2015

Duisburg, 12. Februar 2015

Der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird im diesem Jahr neu ausgerichtet. Nach Informationen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW ist das aktuelle Förderangebot umgestaltet worden mit der Ausrichtung Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Berufsrückkehrende ab sofort verstärkt zu fördern.

Finanziert wird der Bildungsscheck des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Ziel war es bisher Beschäftigte in kleinen und mittleren Betriebe an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen.

Jetzt sollen Zugewanderten ermöglicht werden ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen oder/und ihre vorhandenen Qualifizierungslücken mit der Unterstützung des Bildungsschecks schließen zu können, um auf dem lokalen Arbeitsmarkt die Chancen zu verbessern. Insbesondere Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrer sollen nun noch stärker profitieren. 

?Wir wollen die Förderung zielgenau denjenigen zukommen lassen, die Unterstützung am nötigsten haben?, stellte Arbeitsminister Guntram Schneider zur neuen Schwerpunktgebung fest, die auch eine Einkommensobergrenze beinhaltet.

Natürlich wird es auch weiterhin sowohl einen individuellen als auch einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck geben. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten in maximaler Höhe von 500 Euro. Vor allem nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen stehen im Vordergrund der Förderung. Es können nur Personen gefördert werden, die nicht mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Für Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeitern haben, stehen in zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten zur Verfügung bzw. können vom Betrieb beantragt werden.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die Beratung ist kostenlos. Individuell wird informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung, Betriebe erhalten Beratung zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.