Initiative „Zukunftsstarter“ wird fortgesetzt

Duisburg, 08. Februar 2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Verwaltungsrat der BA haben sich darauf verständigt, die Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement fortzusetzen. Die Initiative „Zukunftsstarter“ wird ab Januar 2022 bis Ende 2025 fortgeführt.

Das Ziel der Initiative ist, dass junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren ihren Berufsabschluss nachholen können. Während der bisherigen Laufzeit der Initiative wurden von August 2016 bis Ende Dezember 2020 135.000 junge Erwachsene bei einer abschlussorientierten Weiterbildung gefördert. Darüber hinaus haben über 36.000 junge Erwachsene im Rahmen der Initiative eine ungeförderte Ausbildung begonnen. In der Nachfolgeinitiative soll nun beispielsweise der Anteil an Umschulungen in Betrieben gesteigert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei u.a. auf schwerbehinderten Menschen, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie Geflüchteten.

Lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung werden durch den umfassenden Strukturwandel und die demografische Entwicklung immer wichtiger. Zudem werden immer häufiger Fachkräfte gesucht, während die Nachfrage in Helferberufen sinkt. Die Nachqualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss ist eine wichtige Stellschraube, um den Bedarf an Fachkräften zu sichern.

„Bildung in Deutschland 2018“

Duisburg, 25. Juli 2018

Duisburg, 09. August 2018

Bildung soll und muss sich in Deutschland weiter lohnen. Der neue nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2018“ stellt dies klar heraus. Als zentrales Ergebnis hält der Bericht fest, dass sich Bildung nicht nur auf die Erwerbsbeteiligung und das Einkommen positiv auswirkt, sondern auch auf die gesellschaftliche Teilhabe, die Zufriedenheit und die Gesundheit. 

Zugleich macht der Bericht deutlich, dass aktuelle Trends und Probleme im Bildungssystem steigenden Handlungsbedarf mit sich bringen.

Der Bericht „Bildung in Deutschland“ wird von einer unabhängigen Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erstellt, die folgende Einrichtungen vertreten: Das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF, Federführung), das Deutsche Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Soziologische Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördern die Erarbeitung des Berichts.

Als weitere zentrale Resultate stellt der Bericht klar, dass sich die langjährige Tendenz bestätigt hat, immer mehr Personen nehmen an Bildung teil. Hintergrund ist neben den erhöhten Zuwanderungszahlen, dass die Zahl der Geburten seit fünf Jahren wieder ansteigt.

Des weiteren setzt sich auch der Trend zu höherer Bildung fort. Schülerinnen und Schüler streben nach höheren Schulabschlüssen und erreichen sie auch. So ist beispielsweise der Anteil der Absolventinnen und Absolventen mit Abitur von 34 Prozent im Jahr 2006 auf 43 Prozent im Jahr 2016 angewachsen. Der Anteil von Auszubildenden mit Hochschulreife und die Studiennachfrage steigen ebenso. Und die meisten Studierenden schließen nach dem akademischen Erstabschluss einen Master an.

Aber ebenso macht der Bericht deutlich, dass es gravierende Unerschiede in der Gesellschaft zwischen Bildungsbenachteiligten und Leistungsspitze existieren. Denn offensichtlich ist ebenso, dass nicht alle mit dem Trend zu mehr Bildung Schritt halten. Die Kluft zwischen denen, die ihre Bildungserfolge Schritt für Schritt steigern, und jenen mit schlechteren Start- und Entwicklungschancen droht größer zu werden. Beispielsweise nehmen Kinder von Eltern mit einer beruflichen Ausbildung ohne Abitur nur zu 24 Prozent ein Studium auf. Akademikerkinder studieren dagegen in 79 Prozent der Fälle.

Ebenso zeigt es sich, dass verstärkte regionale Unterschiede in der Frage, wie Bildungsangebot und -nachfrage zueinander passen existieren. Das hat Folgen für die Attraktivität der Regionen als Arbeits-, Bildungs- und Wohnort. Zum Beispiel bilden Unternehmen in Ostdeutschland immer weniger aus.

Handlungsbedarf sieht der Bericht besonders in den Feldern Aus- und Umbau von Bildungsinstitutionen und auch Personalentwicklung und -ausbau.

Um die gestiegene Bildungsnachfrage adäquat bedienen zu können, ist es notwendig, mehr Fachpersonal aus-, fort- und weiterzubilden. Seiteneinsteigerinnen und -einsteiger können die Entwicklung unterstützen, aber nur bei entsprechender Qualifizierung. Die politischen Maßnahmen der Personalgewinnung sollten zu einem übergreifenden Gesamtkonzept zusammengefasst werden.

„Bildung ist ein Wert an sich: Dieser Grundsatz bestätigt sich erneut durch die aktuellen Analysen des Bildungsberichts. Das Bildungssystem steht an vielen Stellen vor drängenden Herausforderungen, die eine größere Abstimmung aller Beteiligten erforderlich machen. Es wäre zum Beispiel sinnvoll, sich über gemeinsame Qualitätsstandards oder Bildungsangebote, die auch über Ländergrenzen hinweg vergleichbar sind, zu verständigen,“ stellte der Sprecher der wissenschaftlichen Autorengruppe  Professor Dr. Kai Maaz vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) stellvertretend für die Gruppe abschließend fest. 

Weiterbildungsbeteiligung deutschlandweit ungebrochen

Duisburg, 02. Juni 2018

Duisburg, 14. Juni 2018

Weiterbildung ist deutschlandweit enorm gefragt. Die Weiterbildungsbeteiligung bleibt weiterhin ungebrochen. Der Adult Education Survey (AES) zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2016 hat dies bestätigt. Das Fazit der aktuellen Untersuchung lautet: Jeder zweite Deutsche nimmt mindestens einmal im Jahr an einer Weiterbildung teil. Tendenz steigend. Allerdings gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Altersgruppen.

Der Adult Education Survey (AES) wird seit 2007 im Abstand von zwei bis drei Jahren durchgeführt und setzt das „Berichtssystem Weiterbildung (BSW)“ fort, das von 1979 an Daten zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland erhoben hat.

Er erscheint in der Studien-Reihe DIE Survey des Bonner Bildungsforschungsinstitutes. Das Forschungsprojekt AES wird von einem Verbund aus Kantar Public (Konsortialführerschaft), dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), der Freien Universität Berlin sowie dem DIE und der Universität Gießen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) umgesetzt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung sind, dass dieWeiterbildungsbeteiligung besonders bei der Gruppe der 35- bis 49-Jährigen mit einer Teilnahmequote von 55 Prozent besonders hoch ist.

Mit 49 Prozent folgt die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen. Etwas weniger beteiligt sich die Altersklasse der 50- bis 64-Jährigen mit 46 Prozent an Weiterbildungsmaßnahmen und Angeboten. Allerdings hat ihre Beteiligung zuletzt zugelegt. Mit 21 Prozent beteiligt sich immerhin auch noch die Gruppe der 65- bis 69-Jährigen an Weiterbildungen.

Eine weitere wichtige Erkenntnis der Untersuchung ist die Tatsache, dass abhängig Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag mit 58 Prozent deutlich häufiger an Weiterbildung teilnehmen als diejenigen mit befristetem Arbeitsverträgen, die sich mit 51 Prozent an Maßnahmen beteiligen. 

282 Milliarden Euro für Bildungsausgaben 2016

Duisburg, 14. April 2018

Duisburg, 17. April 2018

Rekordausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft im vorletzten Jahr 2016 in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden bekannt gab wurden nach vorläufigen Berechnungen rund 282 Milliarden Euro in die Zukunft Deutschlands investiert. Das waren damit 2016 rund 7,6 Milliarden Euro und damit 2,8 Prozent mehr als noch im Vergleich zum Vorjahr 2015.

Hauptausschlaggebend für diese Zunahme waren die gesteigerten Bildungsausgaben für öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie ein deutliches Plus für Forschung und Entwicklung.

Exakt wie auch schon im Vorjahr 2015 wurden rund neun Prozent des Gesamtbruttoinlandsprodukts damit für Bildung, Forschung und Wissenschaft aufgebracht. Und somit blieb eine Gesamtsteigerung und Förderung aus.

Der größte Teil der Gesamtausgaben wurde mit 160,4 Milliarden Euro für öffentliche und private Bildungseinrichtungen verwendet. Dazu zählen Ausgaben für Kindertageseinrichtungen mit 27,3 Milliarden Euro und 17,0 Prozent, für Schulen und den schulnahen Bereich mit 93,1 Milliarden Euro und 58,0 Prozent sowie für tertiäre Bildungseinrichtungen, wie etwa Hochschulen einschließlich Forschung und Entwicklung mit 37,7 Milliarden Euro und 23,5 Prozent.

Für Bildungsförderung sowie Käufe privater Haushalte von Bildungsgütern wurden 19,3 Milliarden Euro insgesamt aufgebracht. Auf die Bereiche Weiterbildung, Jugendarbeit, Horte und dergleichen entfielen 20,4 Milliarden Euro.

Für Forschung und Entwicklung wendeten Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 75,5 Milliarden Euro auf. Weitere 6,1 Milliarden Euro entfielen auf die sonstige Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur wie zum Beispiel Museen und Bibliotheken.

Wenn man nur den Bildungsbereich mit den Untergruppen Bildungseinrichtungen, Bildungsförderung und Weiterbildung unter die Lupe nimmt, haben sich die Bildungsausgaben vom Jahr 2011 bis 2016 um 12,4 Prozent auf rund 200,1 Millarden Euro erhöht.

Darunter stiegen die Ausgaben für Schulen und den schulnahen Bereich alleine um acht Prozent, für tertiäre Bildungseinrichtungen um 15,5 Prozent und für Kindertageseinrichtungen um 34,7 Prozent.   

Berufsausbildung auch in Teilzeit möglich

Duisburg, 02. März 2018

Duisburg, 06. März 2018

Der Fachkräftemangel macht sich deutschlandweit immer mehr bemerkbar, auch am Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Auch dadurch gewinnt die Berufsausbildung immer mehr an Bedeutung. Leider können vieler junger Menschen im bevölkerungsreichsten Bundesland aufgrund von familiären Aufgaben und Verpflichtungen den klassischen Weg der Ausbildung nicht beschreiten. 

Für diese Gruppe gibt es seit 2005 die Ausbildung in Teilzeit. Sie ermöglicht jungen Menschen mit familiärer Verpflichtung den qualifizierten Start in ihr Arbeitsleben.

Nach Informationen der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Düsseldorf wird das Angebot allerdings bisher nur äußerst wenig genutzt. Denn lediglich 462 und auch somit 0,4 Prozent aller in 2016 abgeschlossenen Ausbildungsverträge waren in Teilzeit.

Dieses Ausbildungsmodell ist nach Einschätzung der Düsseldorfer Ausbildungsexperten nicht umständlich für die Betriebe und Unternehmen. Denn auch durch dieses spezielle Modell der Teilzeitausbildung kann es gelingen, die Fachkraft von morgen zu finden und so den Nachwuchs für das eigene Unternehmen zu sichern. Auch die Ausbildungszeit muss sich nicht verlängern.

Dabei beträgt die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts zwischen 25 und 30 Wochenstunden. Eine Teilzeitberufsausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um meistens ein Jahr ist ebenfalls zulässig. Die Arbeitszeit beträgt dann einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.

Auch finanzielle zusätzliche Unterstützung kann der Betroffende der Hilfe braucht beantragen. So kann neben der Ausbildungsvergütung des Betriebes je nach Einzelfall auch Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit gewährt werden.

Zugunsten einer/eines Auszubildenden kann bei Bedürftigkeit zudem ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bestehen. Der Anspruch umfasst nicht ausbildungsprägende Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, für medizinisch bedingte kostenaufwendige Ernährung), Bedarfe für Erstausstattung bei Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt und einen Zuschuss zu den angemessenen ungedeckten Aufwendungen der Unterkunft und Heizung.

Das Kind eines/r Auszubildenden hat grundsätzlich sowieso Anspruch auf Sozialgeld, anteilige Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie auf Leistungen für Bedarfe für Bildungs- und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

„Besonders junge Menschen, die sich um Kinder oder Angehörige kümmern, beweisen jeden Tag Organisationstalent, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein. Sie managen ein Familienleben und stellen dabei oft eigene Bedürfnisse zurück. Man kann sagen, sie haben einen 24 Stunden Job an 365 Tagen im Jahr. Ich habe großen Respekt vor dieser Leistung und bin sicher, dass diese jungen Menschen für Unternehmen eine Bereicherung sind. Der Arbeitsmarkt in NRW kann es sich in Zukunft immer weniger leisten, auf diese Potentiale zu verzichten. Und wer so viel Engagement zeigt, hat die Chance auf einen tragfähigen Start in Beschäftigung absolut verdient. Die Ausbildung in Teilzeit eröffnet hier die Chance für beide Seiten. Wer sich mit der Teilzeitausbildung einmal beschäftigt, wird schnell erkennen, dass es keine großen Hürden gibt“, fasste Torsten Withake, Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement der NRW-Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit die Situation zusammen.

Neue Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

Duisburg, 11. Januar 2018

Duisburg, 27. März 2018

Weiterbildung kann lebenslanges Lernen bedeuten. Immer mehr Menschen in unserem Land haben in den letzten Jahren Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung genutzt. Der Bund und die Bundesländer haben mit dem Bildungsscheck, der Bildungsprämie oder auch Prämiengutschein einige Möglichkeiten geschaffen Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Dafür gelten seit letztem Jahr neue Regeln.

Daneben existieren für Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren und zu sparen, wie durchs „Aufstiegs-BAföG“, aber auch durch den Spargutschein, das Aufstiegsstipendium, das Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Einige neue Richtlinien und Änderungen sind im Laufe des Jahres dabei in Kraft getreten. So sind für die Bildungsprämie oder dem Prämiengutschein, eine staatliche Förderung des Bundes, ab dem 01. Juli 2017 drei Änderungen in Kraft getreten.

Der Prämiengutschein kann jetzt auch für Maßnahmen die über 1.000 Euro kosten genutzt werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind nur die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bei denen eigenständige Landesprogramme aufgenommen wurden.

Ebenso wurde bundesweit die Altersgrenze von 25 Jahren abgeschafft. Neuerdings dürfen jetzt sogar erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner das Programm „Prämiengutschein“ für sich nutzen. Genauso wichtig ist, dass der Prämiengutschein nun nicht mehr nur alle zwei Jahre beansprucht werden kann, sondern eben jährlich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu den anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.  

Weiterbildung ermöglichen durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 13. Februar 2018

Kosten sparen kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zu Beginn erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie beim Bildungsgutschein. Mit dem Bildungsgutschein lässt sich auch eine Umschulung ermöglichen, die die its-Gruppe ab dem 05. März anbietet.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet. 

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Gutscheininhaber den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen (zertifizierten) Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

In Ausnahmefällen kann die Agentur für Arbeit auf die Ausgabe eines Bildungsgutscheines verzichten (z.B. weil vor Ort kein entsprechendes Weiterbildungsangebot vorhanden ist oder Teilnehmer nicht mit dem Bildungsgutschein zurecht kommen). Stattdessen kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Bildungsanbieter mit der Durchführung von Weiterbildungslehrgängen beauftragen.

Mit der Ausgabe eines Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter unter anderem bescheinigt, dass und welche der folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden: Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auch während der Weiterbildung Arbeitslosengeld (fort)gezahlt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 05. März können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über 16 Monate starten. Dann beginnt ebenso der Umschulungskurs zum/zur Verkäufer (-in) über 16 Monate inklusive eines dreimonatigen Praktikums, und auch die Umschulung zum Fachlageristen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.

Bundesprogramm Bildungsprämie

Duisburg, 09. Januar 2018

Duisburg, 11. Januar 2018

Land und Bund unterstützen berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsinteressierte haben vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so durchs Aufstiegs-BAföG, den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU. Besonders aber eben auch durch die jährlich zu erhaltende Bildungsprämie.

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten nun seit dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

Ab Juli 2017 gibt es nin neue Förderkonditionen: Dadurch bekommen noch mehr Interessierte die Chance auf finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 sogar erst abgerechnet werden.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend ist allein der Erwerbsstatus, der bei mindestens 15 Stunden pro Wocheliegen muss und das zu versteuernde Einkommen, das nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen darf.

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich.

Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Weiterbildung ermöglichen durchs Aufstiegs-BAföG

Duisburg, 21. Dezember 2017

Duisburg, 28. Dezember 2017

Kosten sparen für Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen, das geht. Auch wenn berufliche Weiterbildung oftmals erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren, wie vor allem duchs Aufstiegs-BAföG. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsrückkehrer als auch für Selbstständige.

Der Bund bietet mit dem Aufstiegs-BAföG, dem ehemaligen Meister-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, dem Bildungsgutschein, den Bildungsprämien wie dem Prämiengutschein und dem Spargutschein, dem Weiterbildungsstipendium und dem WeGebAU, dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ verschiedenste Möglichkeiten an eine Weiterbildung möglichst umfangreich zu unterstützen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt sowohl Arbeitnehmer, als auch Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen von mehr als 700 Fortbildungsabschlüssen vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder auch Betriebswirt.

Aber auch Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Aufstiegs-Bafög profitieren. In einigen Fällen sind zudem sogar Arbeitslose förderfähig.

Das Aufstiegs-BAföG kann man für berufliche Fortbildungen, so zum Meister, Techniker oder Betriebswirt beantragen. Der angestrebte Abschluss muss allerdings mindestens über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist häufig eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung.

Die angestrebten Lehrgänge müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und können entweder in Voll- als auch in Teilzeit stattfinden.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro erhalten die Teilnehmer zum Beispiel 40 Prozent als Zuschuss. Den Restbestrag kann man übrigens per Darlehen finanzieren.

Teilnehmer, die an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten außer- und zudem Zuschüsse und Darlehen für ihren Lebensunterhalt. Wer die Abschlussprüfung besteht, bekommt auf Antrag 40 Prozent des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.

Die Geförderten können zudem seit dem 01. August 2016 dauerhaft einen sogenannten „Minijob“ bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf die BAföG-Leistungen angerechnet wird.

Bei der its-Gruppe können sie ab Frühjahr 2018 übrigens ihren Abschluss zum/zur Geprüfter Betriebswirt (in) und auch zum/zur Geprüfte(r) Technische (r) Betriebswirt (in) über 18 Monate machen. Auch dabei kann man sich durch das Aufstiegs-BAföG förden und unterstützen lassen.

Neue Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

Duisburg, 20. Dezember 2017

Duisburg, 21. Dezember 2017

Weiterbildung kann lebenslanges Lernen bedeuten. Immer mehr Menschen in unserem Land haben in den letzten Jahren Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung genutzt. Der Bund und die Bundesländer haben mit dem Bildungsscheck, der Bildungsprämie oder auch Prämiengutschein einige Möglichkeiten geschaffen Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Dafür gelten seit diesem Jahr neue Regeln.

Daneben existieren für Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren und zu sparen, wie durchs „Aufstiegs-BAföG“, aber auch durch den Spargutschein, das Aufstiegsstipendium, das Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Einige neue Richtlinien und Änderungen sind im Laufe des Jahres dabei in Kraft getreten. So sind für die Bildungsprämie oder dem Prämiengutschein, eine staatliche Förderung des Bundes, ab dem 01. Juli 2017 drei Änderungen in Kraft getreten.

Der Prämiengutschein kann jetzt auch für Maßnahmen die über 1.000 Euro kosten genutzt werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind nur die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bei denen eigenständige Landesprogramme aufgenommen wurden.

Ebenso wurde bundesweit die Altersgrenze von 25 Jahren abgeschafft. Neuerdings dürfen jetzt sogar erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner das Programm „Prämiengutschein“ für sich nutzen. Genauso wichtig ist, dass der Prämiengutschein nun nicht mehr nur alle zwei Jahre beansprucht werden kann, sondern eben jährlich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu den anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.