GEW Forderung: Bildung für Flüchtlinge und Asylsuchende

Duisburg, 24. September 2015

Duisburg, 13. Oktober 2015

Der Zuzug von Flüchtlingen und Asylsuchenden hat besonders in den letzten Wochen nach Deutschland extrem zugenommen. Zu dieser gesamt-gesellschaftlichen Problematik und Aufgabe hat sich jetzt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in die Diskussion eingeschaltet mit einer eindeutigen Forderung: „Bildung kann nicht warten!“

Denn eines steht fest: Größere Anstrengungen müssen von Bund und Ländern erfüllt werden, um den Flüchtlingen und Asylsuchenden eine Zukunft in Deutschland zu ermöglichen. Dafür müssen ab sofort eben auch möglichst schnelle die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Und diese Zukunft geht nur über den Weg allen den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Ein deutlich bessere und nachhaltige Bildungsfinanzierung ist aus Sicht der GEW dabei oberstes Gebot. Dazu muss vor allem der Schwerpunkt „Sprachförderung“ ausgebaut werden.

Die öffentlichen Bildungseinrichtungen müssten für ihre Regelaufgaben und die zusätzlichen Herausforderungen gestärkt werden. Eine weitere Forderung der GEW ist es natürlich auch die Voraussetzung zu schaffen, um diese gewaltige Aufgabe in den Griff zu bekommen. Dafür müssen vor allem auch die Beschäftigten im Bildungswesen unterstützt und eben auch entsprechend speziell weitergebildet werden.

„Bildung ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Dementsprechend müssen Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus vom ersten Tag an Zugang zu Bildung bekommen. Dies ist zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und essentieller Bestandteil nachhaltiger Integrationspolitik. Denn: Viele Flüchtlinge und Asylsuchende werden in Deutschland auf Dauer eine neue Heimat finden. Mehr als die Hälfte sind Kinder und Jugendliche. Wir brauchen bedarfsgerechte Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kitas, allgemeinbildenden und Berufsschulen sowie Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Dafür müssen die finanziellen Mittel erhöht und die personellen Ressourcen aufgestockt werden“ positionierte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe die klare Botschaft.

Fünf Extratage für Weiterbildung in Baden-Württemberg

Duisburg, 28. Mai 2015

Duisburg, 29. Mai 2015

Ein Modell was deutschlandweit möglicherweise Schule machen kann oder sogar wird. Arbeitnehmer haben ab 01. Juli in Baden-Württemberg Anrecht auf bis zu fünf Tage pro Jahr um an beruflichen oder auch politischen Weiterbildungen teilzunehmen. Auch in Thüringen wird gerade ein sehr ähnliches Gesetz verabschiedet.

Das Bildungszeitgesetz sieht auch vor eine berufliche Freistellung für Qualifizierungen fürs Ehrenamt zu erwirken.

Das neue Bildungszeitgesetz wird am 01. Juli im „Musterländle“ in Kraft treten. Für die Arbeitnehmer die vom neuen Bildungszeitgesetz partizipieren wollen ist es natürlich erforderlich, dass sie ihre Weiterbildungsmaßnahme in einer anerkannten Bildungseinrichtung absolvieren.

Um eine anerkannte Bildungseinrichtung zu werden müssen die interessierten Unternehmen ein Verfahren zur Anerkennung durchlaufen. Wird das Unternehmen als offfizielle Bildungseinrichtung anerkannt ist eine Gebühr von 150 Euro fällig. Voraussetzung für die Bildungseinrichtung ist, dass diese seit mindestens zwei Jahren besteht und natürlich auch systematisch Lehrveranstaltungen plant, organisiert und durchführt.

Das Verfahren ist im Südwesten Deutschlands schon gestartet.

Das zentrale Ziel des neuen Bildungszeitgesetzes ist es die Beteilung der Beschäftigten im Land für Weiterbildungen zu erhöhen und auch für das lebenslange Lernen neue Impulse zu setzen.

Die jeweilige Bildungseinrichtung übernimmt für die Beschäftigten dabei die Verantwortung, dass die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes genügt.

Hohe Investitionen in Bildung deutschlandweit

Duisburg, 26. Februar 2014

Duisburg, 27. Februar 2014

Bildung ist ein wichtiges Gut und muß gefördert werden. Jeder Euro der in Bildung gesteckt wird ist mit Sicherheit gut angelegt. Diese Maxime haben sich Bund und Länder deutschlandweit zu Eigen gemacht. Demnach steigerten sich die Bildungsausgaben im Vergleich von 2012 zum vergangenen Jahr um gleich acht Prozent.

Im Vergleich zum Jahr 2005 sogar um fast 90 Prozent. Das ist das Ergebnis des neuen Bildungsfinanzberichts, den das Statistische Bundesamt aktuell veröffentlicht hat.

„Die Zahlen belegen, dass Bildung einen immer höheren Stellenwert in unserer Gesellschaft einnimmt. Gute Bildung ist die Grundlage für mehr Teilhabe, Integration und Chancengerechtigkeit. Davon profitiert nicht nur der Einzelne, sondern Deutschland insgesamt. Diese erfolgreiche Bildungspolitik werden wir fortsetzen“, stellte Bundesbildungsministerin Wanka fest.

Insgesamt erreichen die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen 2013 rund 116,6 Milliarden Euro. Dies ist ein Zuwachs von rund 30 Milliarden Euro verglichen mit 2005.

Obwohl im Zuge des demografischen Wandels die Anzahl junger Menschen, die in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen rückläufig sind, haben Bund, Länder und Kommunen ihre Ausgaben drastisch gesteigert. Der Bundesanteil an den geplanten öffentlichen Bildungsausgaben lag im Jahr 2013 mit 6,8 Prozent rund zwei Prozentpunkte über dem Anteil von 2005. Zudem wird für das Jahr 2013 ein Anstieg der Pro-Kopf-Bildungsausgaben für unter 30-Jährige auf 4.800 Euro erwartet, was gegenüber 2005 ein Zuwachs von 45 Prozent ist.

Insbesondere im Hochschulbereich hat der Bund mit dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative wesentliche Impulse für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in Lehre und Forschung gesetzt. Für das Jahr 2013 sahen die Haushaltsansätze Ausgaben des Bundes für die Hochschulen in Höhe von 4,9 Milliarden Euro vor, was zugleich einem erneuten Anstieg von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.