Weiterbildung ermöglichen durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 11. Januar 2018

Duisburg, 13. Februar 2018

Kosten sparen kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zu Beginn erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, wie beim Bildungsgutschein. Mit dem Bildungsgutschein lässt sich auch eine Umschulung ermöglichen, die die its-Gruppe ab dem 05. März anbietet.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet. 

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein ausgehändigt. Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Gutscheininhaber den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen (zertifizierten) Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

In Ausnahmefällen kann die Agentur für Arbeit auf die Ausgabe eines Bildungsgutscheines verzichten (z.B. weil vor Ort kein entsprechendes Weiterbildungsangebot vorhanden ist oder Teilnehmer nicht mit dem Bildungsgutschein zurecht kommen). Stattdessen kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Bildungsanbieter mit der Durchführung von Weiterbildungslehrgängen beauftragen.

Mit der Ausgabe eines Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter unter anderem bescheinigt, dass und welche der folgenden Weiterbildungskosten übernommen werden: Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auch während der Weiterbildung Arbeitslosengeld (fort)gezahlt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 05. März können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über 16 Monate starten. Dann beginnt ebenso der Umschulungskurs zum/zur Verkäufer (-in) über 16 Monate inklusive eines dreimonatigen Praktikums, und auch die Umschulung zum Fachlageristen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.

Weiterbildung finanzieren durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 04. Juni 2017

Duisburg, 08. Juni 2017

Kosten kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen sparen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zu Beginn erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so wie beim Bildungsgutschein.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet.

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 10. Juli können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für Dialogmarketing, oder zur Fachkraft für Hafenlogistik, und auch zum/zur Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung, sowie zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement, und ebenso zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel sowie zur Fachkraft für Lagerlogistik zu beginnen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.

Weiterbildung finanzieren durch WeGebAU

Duisburg, 21. Juni 2017

Kosten sparen bei Weiterbildung, das geht und gilt auch für Geringqualifizierte und beschäftigte ältere Arbeitnehmer. Extra und ganz besonders für diese Gruppen hat der Bund das Programm „WeGebAU“ aufgelegt, um die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen möglichst gering zu halten.

Mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben.

Außerdem gehören Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen zur Zielgruppe. Bei geringqualifizierten Beschäftigten übernimmt das Programm die Kosten für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer berufsanschluss­fähigen Teilqualifikation führen.

Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen werden gefördert, wenn sie an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen, die außerhalb des Betriebs stattfinden und mehr als arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

Beschäftigte erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungen selbst einen passenden Kurs auswählen. Bei Beschäftigten von kleinen und mittleren Unternehmen übernimmt die Arbeitsagentur die Kurskosten teilweise.

Bei geringqualifizierten Beschäftigten trägt sie die Kursgebühren komplett. Außerdem können Arbeit­geber für diese Zielgruppe Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen für die weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitszeit erhalten.

Weiterbildung finanzieren durch den Bildungsgutschein

Duisburg, 10. November 2016

Duisburg, 02. Dezember 2016

Kosten kann man auch bei Weiterbildungsmaßnahmen sparen. Auch wenn berufliche Weiterbildung zum Start erst einmal Geld kostet, so haben Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so wie beim Bildungsgutschein, wie die Stiftung Warentest feststellte.

Mit dem Bildungsgutschein fördert die Bundesagentur für Arbeit (BA) die berufliche Weiterbildung von Arbeitslosen, Arbeitnehmern und auch Berufsrückkehrern. Der Gutschein wird ausgestellt, wenn die zuständige Agentur für Arbeit eine Weiterbildung für notwendig erachtet.

Im Mittelpunkt dieser Fördermaßnahme stehen berufliche Weiterbildungen, die eine Rückkehr in den Arbeits­markt wahrscheinlicher machen, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden oder zu einem bisher noch fehlenden Berufsabschluss führen.

Welche Bildungsziele die einzelnen Arbeitsagenturen fördern werden je nach Entwicklung des Arbeitsmarktes in der jeweiligen Region jedes Jahr wieder neu festgelegt.

Ist eine Förderung notwendig, gibt der Mitarbeiter der Arbeits­agentur den Gutschein aus. Darauf sind das Bildungsziel, die Inhalte der Qualifizierung und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins angegeben, sowie die Region, für die der Bildungsgutschein gilt.

Damit sucht sich der Weiterbildungsinteressierte einen zugelassenen Kurs aus und meldet sich dafür an. Sofern der Lehrgang mit den Angaben auf dem Bildungsgutschein übereinstimmt, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten der Weiterbildung. Neben den Kurs­gebühren können auch Kosten für Fahrten zum Kursort, für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Betreuung von Kindern bezahlt werden. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während des Kurses weiter.

Mit dem Bildungsgutschein lassen sich so auch Umschulungen finanzieren. Ab dem Montag 09. Januar 2017 können sie bei der its-Gruppe eine Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für Dialogmarketing, oder zur Fachkraft für Hafenlogistik, und auch zum/zur Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung, sowie zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement, und ebenso zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel sowie zur Fachkraft für Lagerlogistik zu beginnen.

Die spezifischen einzelnen Inhalte einer jeden Umschulung finden sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelle Starttermine“.

Weiterbildung finanzieren durch WeGebAU

Duisburg, 29. Dezember 2016

Kosten sparen bei Weiterbildung, das geht und gilt auch für Geringqualifizierte und beschäftigte ältere Arbeitnehmer. Extra und ganz besonders für diese Gruppen hat der Bund das Programm „WeGebAU“ aufgelegt, um die Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen möglichst gering zu halten, wie die Stiftung Warentest zusammenfasste.

Mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Qualifizierung von Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss haben oder ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben.

Außerdem gehören Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen zur Zielgruppe. Bei geringqualifizierten Beschäftigten übernimmt das Programm die Kosten für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss oder einer berufsanschluss­fähigen Teilqualifikation führen.

Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen werden gefördert, wenn sie an beruflichen Qualifizierungen teilnehmen, die außerhalb des Betriebs stattfinden und mehr als arbeitsplatzbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.

Beschäftigte erhalten einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungen selbst einen passenden Kurs auswählen. Bei Beschäftigten von kleinen und mittleren Unternehmen übernimmt die Arbeitsagentur die Kurskosten teilweise.

Bei geringqualifizierten Beschäftigten trägt sie die Kursgebühren komplett. Außerdem können Arbeit­geber für diese Zielgruppe Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen für die weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitszeit erhalten.

Weiterbildung durch Bildungsgutschein

Duisburg, 14. November 2013

Duisburg, 12. Januar 2014
 
Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen. Für Arbeitssuchende ist der Bildungsgutschein das Fördermittel.

Im vergangenen Jahr nahmen alleine 49 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung von April 2011 bis Juni 2012 an einer Weiterbildungsveranstaltung teil, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung feststellte.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten der Weiterbildung sind Bildungsgutscheine, das Meister-BaFöG, die Bildungsprämie sowie der Bildungsscheck NRW. Die Vergabe der Förderinstrumente ist dabei nicht wahllos sondern entsprechend gezielt.

Für Arbeitssuchende die entweder bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I /ALG I bzw. beim Jobcenter Arbeitslosengeld II/ ALG II (auch bekannt unter „Hartz IV“) beziehen, ist der Bildungsgutschein das Fördermittel.

Die Bildungsgutscheine fördern in der Regel die kompletten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese Förderung beruht auf der Sozialgesetzgebung und wird bei den Behörden im Rahmen der „Förderung beruflicher Weiterbildung“ in Form von Bildungsgutscheinen ausgegeben. Diese Förderung hat Vorrang vor allen anderen und schließt die anderen Mittel in der Regel aus.

Das bedeutet zum Beispiel auch: Wer ALG I Ansprüche hat, bekommt keine Bildungsprämie. Als weitere Faustformel kann gelten: Bundesmittel schlägt Landesmittel, was konkret bedeutet, dass wer Anspruch auf eine der drei erstgenannten Möglichkeiten hat, eben keinen Bildungsscheck bekommen kann, da dieser eine NRW eigene Förderung darstellt.

Nachholen kaufmännischer Berufsabschlüsse ab Januar

Duisburg, 09. November 2013

Duisburg, 16. Januar 2014

Ganz ohne Berufsabschluss sind die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt derzeit alles andere als gut und eher gering. Wer nun seinen kaufmännischen Berufsabschluss nachmachen will, der kann das mit uns seit dem 06. Januar 2014 in Angriff nehmen. Anmeldungen sind immer noch möglich.

Wir bieten ab dem 06. Januar 2014 das Nachholen kaufmännischer Abschlüsse über sechs oder zwölf Monate an. Der Gruppenunterricht mit unseren Fachdozenten findet von Montags bis Freitags in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr statt.

Die Zugangsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss sowie die persönliche Eignung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.

Über die Agentur für Arbeit und die Jobcenter gibt es Fördermöglichkeiten wie den Bildungsgutschein und Finanzierungschancen.

Informieren sie sich schon jetzt bei uns, wir beraten sie gerne.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns im Hause und kontaktieren sie uns unter der Telefonnummer 0203 29 86 70 30 oder per Email unter contact@its-bildung.de