Neue Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

Duisburg, 11. Januar 2018

Duisburg, 27. März 2018

Weiterbildung kann lebenslanges Lernen bedeuten. Immer mehr Menschen in unserem Land haben in den letzten Jahren Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung genutzt. Der Bund und die Bundesländer haben mit dem Bildungsscheck, der Bildungsprämie oder auch Prämiengutschein einige Möglichkeiten geschaffen Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Dafür gelten seit letztem Jahr neue Regeln.

Daneben existieren für Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren und zu sparen, wie durchs „Aufstiegs-BAföG“, aber auch durch den Spargutschein, das Aufstiegsstipendium, das Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Einige neue Richtlinien und Änderungen sind im Laufe des Jahres dabei in Kraft getreten. So sind für die Bildungsprämie oder dem Prämiengutschein, eine staatliche Förderung des Bundes, ab dem 01. Juli 2017 drei Änderungen in Kraft getreten.

Der Prämiengutschein kann jetzt auch für Maßnahmen die über 1.000 Euro kosten genutzt werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind nur die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bei denen eigenständige Landesprogramme aufgenommen wurden.

Ebenso wurde bundesweit die Altersgrenze von 25 Jahren abgeschafft. Neuerdings dürfen jetzt sogar erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner das Programm „Prämiengutschein“ für sich nutzen. Genauso wichtig ist, dass der Prämiengutschein nun nicht mehr nur alle zwei Jahre beansprucht werden kann, sondern eben jährlich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu den anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.  

Bundesprogramm Bildungsprämie

Duisburg, 09. Januar 2018

Duisburg, 11. Januar 2018

Land und Bund unterstützen berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsinteressierte haben vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so durchs Aufstiegs-BAföG, den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU. Besonders aber eben auch durch die jährlich zu erhaltende Bildungsprämie.

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten nun seit dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.

Ab Juli 2017 gibt es nin neue Förderkonditionen: Dadurch bekommen noch mehr Interessierte die Chance auf finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 sogar erst abgerechnet werden.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend ist allein der Erwerbsstatus, der bei mindestens 15 Stunden pro Wocheliegen muss und das zu versteuernde Einkommen, das nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen darf.

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich.

Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Neue Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

Duisburg, 20. Dezember 2017

Duisburg, 21. Dezember 2017

Weiterbildung kann lebenslanges Lernen bedeuten. Immer mehr Menschen in unserem Land haben in den letzten Jahren Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung genutzt. Der Bund und die Bundesländer haben mit dem Bildungsscheck, der Bildungsprämie oder auch Prämiengutschein einige Möglichkeiten geschaffen Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Dafür gelten seit diesem Jahr neue Regeln.

Daneben existieren für Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren und zu sparen, wie durchs „Aufstiegs-BAföG“, aber auch durch den Spargutschein, das Aufstiegsstipendium, das Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Einige neue Richtlinien und Änderungen sind im Laufe des Jahres dabei in Kraft getreten. So sind für die Bildungsprämie oder dem Prämiengutschein, eine staatliche Förderung des Bundes, ab dem 01. Juli 2017 drei Änderungen in Kraft getreten.

Der Prämiengutschein kann jetzt auch für Maßnahmen die über 1.000 Euro kosten genutzt werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind nur die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bei denen eigenständige Landesprogramme aufgenommen wurden.

Ebenso wurde bundesweit die Altersgrenze von 25 Jahren abgeschafft. Neuerdings dürfen jetzt sogar erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner das Programm „Prämiengutschein“ für sich nutzen. Genauso wichtig ist, dass der Prämiengutschein nun nicht mehr nur alle zwei Jahre beansprucht werden kann, sondern eben jährlich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu den anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.  

Bundesprogramm Bildungsprämie neu aufgestellt

Duisburg, 18. Juli 2017

Duisburg, 16. August 2017

Land und Bund unterstützen berufliche Weiterbildung. Weiterbildungsinteressierte haben vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren, so durchs Aufstiegs-BAföG, den Bildungsgutschein, Prämiengutschein, Spargutschein, Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU. Besonders aber eben auch durch die jetzt jährlich zu erhaltende Bildungsprämie.

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten seit dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg. Ab Juli 2017 gibt es neue Förderkonditionen: Dadurch bekommen noch mehr Interessierte die Chance auf finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus können Prämiengutscheine bis Ende 2020 eingesetzt und bis Ende 2021 abgerechnet werden.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend ist allein der Erwerbsstatus, der bei mindestens 15 Stunden pro Wocheliegen muss und das zu versteuernde Einkommen, das nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung betragen darf.

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich.

Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden. Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

Weiterbildung finanzieren durch die Bildungsprämie

Duisburg, 04. Juni 2017

Duisburg, 06. Juli 2017

Berufliche Weiterbildung kostet erst einmal Geld, diese Kosten lassen sich allerdings deutlich reduzieren. So bietet der Bund Weiterbildungsinteressierten an öffentliche Fördermittel zu nutzen, zum Beispiel durch die Bildungsprämie, die sich durch die zwei Varianten Prämiengutschein und Spargutschein unterscheiden.

Es werden zwei unterschiedliche Bildungsprämien für Weiterbildungsmaßnahmen vom Bund angeboten, einerseits der Prämiengutschein und andererseits der Spargutschein.

Wer einen Prämiengutschein bekommt, hat die Zusage, dass der Staat einen Teil der Kosten für eine Weiterbildung übernimmt. Beantragen können den Gutschein Arbeit­nehmer und Selbstständige die älter als 25 Jahre sind, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bis 40 000 Euro, beträgt.

Auch Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit erhalten den Prämiengut­schein. Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ und kann für eine berufliche Weiterbildung eingesetzt werden, die bis zu 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet.

Dabei darf es sich jedoch nicht um eine betriebliche Schulung handeln. Wer Interesse an regelmäßiger beruflicher Weiterbildung hat, kann den Prämiengutschein alle zwei Jahre neu beantragen. Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber darf der Betrag nicht über 500 Euro liegen. Die andere Hälfte der Kosten muss der Antragsteller demnach aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen.

Den Spargutschein dagegen können Arbeitnehmer nutzen, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für Weiterbildung verwenden wollen.

Auch Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die in der Vergangenheit ein solches Guthaben angesammelt haben, können den Spargutschein nutzen.

Mit dem Spargutschein, dem zweiten Baustein des Programms „Bildungsprämie“, lassen sich längere und damit oft kostenintensive Weiterbildungen leichter finanzieren. Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen und damit eine berufliche Weiterbildung finanzieren.

Im Normalfall darf das Guthaben sieben Jahre lang nicht angetastet werden, sonst geht die Arbeitnehmersparzulage verloren, somit ist das ein Bonus vom Staat für Sparer mit geringerem Verdienst.

Fließt das Geld dagegen eben in eine Weiterbildungsmaßnahme, bleibt die Zulage demnach erhalten.

Übrigens was wichtig dabei ist: Der Spargutschein lässt sich gleichzeitig mit dem Prämiengutschein nutzen.

Weiterbildungsfinanzierung verbesserungsfähig

Duisburg, 14. Januar 2017

Duisburg, 07. Februar 2017

Die Weiterbildungsfinanzierung in Deutschland ist lückenhaft, Förderprogramme für teure Maßnahmen fehlen gänzlich. So sieht das Berliner Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) massive Probleme bei der aktuellen deutschen Weiterbildungspolitik.

Denn die Anzahl der Geförderten bleibt aber trotz des Fachkräftebedarfs eher gering, obwohl Bund und Länder in den letzten Jahren verschiedenste Programme zur Förderung von Weiterbildung aufgelegt haben.

Abhängig ist die Förderung jeweils vor allem vom enstsprechenden Bundesland, wie die Berliner Forscher analysierten. So gab es 2015 rund 25 Programme von Bund und Ländern, um Individuen und Betriebe bei der Weiterbildung zu unterstützen.

„Fasst man die Zahl der durch diese Zuschussregelungen, wie etwa die Bildungsprämie oder auch die Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz etc., geförderten Personen zusammen, dann waren dies in einzelnen Jahren des letzten Jahrzehnts bis zu 150.000 Personen, teilweise auch deutlich weniger.

Die Summe der Personen, die über diese Fördermittel in ihrer beruflichen Qualifikation unterstützt wurden, liegt jedoch unter den Zahlen für Personen und Betriebe, die durch Steuerfreibeträge und das Meister-BAföG erreicht werden; allein vom Meister-BAföG profitieren über 170.000 Menschen. Über die Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2015 insgesamt rund 230.000 gefördert, wenn die verschiedenen Programme zusammengerechnet werden.“

Lösungen präsentieren die Berliner Ökonomen natürlich auch, um die Ungerechtigkeiten zu beheben sowie die Lücken zu schließen. So sollen unbedingt Weiterbildungskredite zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden oder alternative Kredite direkt von den Arbeitgebern.

Dazu muss die bestehende steuerliche Förderung durch einen uneingeschränkten Zuschuss ergänzt werden. Dieser sollte mit der Steuererleichterung der Besserverdienenden vergleichbar sein, um zu vermeiden, dass Personen mit einem geringeren Einkommen nicht einen höheren Anteil der Kosten selbst finanzieren müssen als diejenigen mit einem höheren Einkommen.

„Fasst man die Zahl der durch all diese Regelungen geförderten Personen zusammen, dann entspricht dies nicht einmal drei Prozent der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren.Abgesehen von einigen wenigen Gruppen, die bundesweit gefördert werden, ist es vom Zufall des Wohnortes abhängig, ob es eine Zuschussförderung für die Weiterbildung gibt oder nicht. Diese Lücke bei der Förderung von beruflich qualifizierenden Weiterbildungen muss dringend geschlossen werden. Sie werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer wichtiger werden, sei es, weil sich Menschen spezialisieren, höher qualifizieren oder umorientieren wollen. Die hohe Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und die längere Lebensarbeitszeit machen dies unvermeidlich. Viele Berufe sind derart anstrengend, dass man sie kein ganzes Berufsleben ausüben kann, sondern zwischendurch einen neuen Beruf erlernen muss. In diesem Fall darf die Finanzierung einer Weiterbildung nicht daran scheitern, ob der Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit dies gutheißt oder nicht. Auch Personen ohne Schul- oder Berufsabschluss müssen hier unabhängiger von der Bundesagentur für Arbeit werden, wenn sie einen Abschluss nachholen wollen. Von 1.000 Euro Weiterbildungsausgaben tragen Spitzenverdiener nur 550 Euro selbst, Geringverdiener aber 850 oder gar die ganzen 1.000 Euro. Das ist schlicht ungerecht,“ fasste Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des FiBS, die Ergebnisse seiner Studie zusammen.

Weiterbildung finanzieren durch die Bildungsprämie

Duisburg, 10. November 2016

Duisburg, 13. Dezember 2016

Berufliche Weiterbildung kostet erst einmal Geld, diese Kosten lassen sich allerdings deutlich reduzieren. So bietet der Bund Weiterbildungsinteressierten an öffentliche Fördermittel zu nutzen, wie die Stiftung Warentest zusammenfasste. Zum Beispiel durch die Bildungsprämie, die sich durch die zwei Varianten Prämiengutschein und Spargutschein unterscheiden.

Es werden zwei unterschiedliche Bildungsprämien für Weiterbildungsmaßnahmen vom Bund angeboten, einerseits der Prämiengutschein und andererseits der Spargutschein.

Wer einen Prämiengutschein bekommt, hat die Zusage, dass der Staat einen Teil der Kosten für eine Weiterbildung übernimmt. Beantragen können den Gutschein Arbeit­nehmer und Selbstständige die älter als 25 Jahre sind, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bis 20.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bis 40 000 Euro, beträgt.

Auch Arbeitnehmer im Mutterschutz und in Eltern- bzw. Pflegezeit erhalten den Prämiengut­schein. Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ und kann für eine berufliche Weiterbildung eingesetzt werden, die bis zu 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet.

Dabei darf es sich jedoch nicht um eine betriebliche Schulung handeln. Wer Interesse an regelmäßiger beruflicher Weiterbildung hat, kann den Prämiengutschein alle zwei Jahre neu beantragen. Der Gutschein deckt die Hälfte der Kurskosten ab, maximal aber darf der Betrag nicht über 500 Euro liegen. Die andere Hälfte der Kosten muss der Antragsteller demnach aus seinem eigenen Geldbeutel bezahlen.

Den Spargutschein dagegen können Arbeitnehmer nutzen, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für Weiterbildung verwenden wollen.

Auch Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die in der Vergangenheit ein solches Guthaben angesammelt haben, können den Spargutschein nutzen.

Mit dem Spargutschein, dem zweiten Baustein des Programms „Bildungsprämie“, lassen sich längere und damit oft kostenintensive Weiterbildungen leichter finanzieren. Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld bereits vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen und damit eine berufliche Weiterbildung finanzieren.

Im Normalfall darf das Guthaben sieben Jahre lang nicht angetastet werden, sonst geht die Arbeitnehmersparzulage verloren, somit ist das ein Bonus vom Staat für Sparer mit geringerem Verdienst.

Fließt das Geld dagegen eben in eine Weiterbildungsmaßnahme, bleibt die Zulage demnach erhalten.

Übrigens was wichtig dabei ist: Der Spargutschein lässt sich gleichzeitig mit dem Prämiengutschein nutzen.

Weiterbildung ohne monitäre Unterstützung unmöglich

Duisburg, 10. Mai 2016

Duisburg, 12. Mai 2016

Die deutsche Bundesregierung hat es sich auf die Agenda geschrieben Weiterbildung in unserem Land zu stärken uund auch zu unterstützen. Ohne monitäte Unterstützung ist allerdings die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oftmals unmöglich. Auch die minimalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Weiterbildung sind für viele Menschen zwischen Flensburg und Berchtesgaden nicht gegeben.

Deswegen ist der Gesetzesentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung nur ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Als nächster Schritt sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen und Schreiben erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist.

Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten.

Auch Johannes Jakob, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vertrat die Ansicht, dass Weiterbildung grundsätzlich belohnt werden sollte. „Prämien und die Förderung der Vermittlung von Grundkompetenzen seien wichtige Beiträge zur Integration und dauerhaften Stabilisierung der Beschäftigung,“ stellte Jakob fest.

Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg verwies auf den Umstand, dass finanzielle Einbußen mit Abstand der wichtigste Hindernisgrund für Arbeitslose sei, eine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen.

Auch Walter Würfel vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung nannte finanzielle Aspekte als Hauptgrund für Abbrüche von Weiterbildungen.  

Weiterbildung bei Frauen, Arbeitern sowie Un- und Angelernten zugenommen

Duisburg, 05. April 2015

Duisburg, 08. April 2015

Frauen, Arbeiter sowie Un- und Angelernte bilden sich immer verstärkter weiter. Laut Adult Education Survey wurden in punkto Weiterbildungsbeteiligung in jüngster Vergangenheit gerade in diesen Gruppen die größten Wachstumsraten erzielt. So haben 2014 rund 51 Prozent aller Deutschen im erwerbsfähigen Alter an zumindest einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen.

Im Vergleich zu 2012 hat dieser Wert gleich um zwei Prozent zugenommen.

Dieses deutliche Plus wurde auch in Berlin positiv zur Kenntnis genommen: „Damit haben wir das beim Bildungsgipfel im Jahr 2008 gesetzte Ziel erreicht, die Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung auf 50 Prozent zu steigern. Lebenslanges Lernen liegt im Trend, und das ist richtig und wichtig. Weiterbildung bietet jedem Einzelnen die Chance, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln. So stärkt sie die Motivation der Beschäftigten ebenso wie die Fachkräftebasis der Unternehmen“, stellte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) fest.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat diese positive Entwicklung in den letzten Jahren mit vielfältigen Maßnahmen und Förderprogrammen wie dem Aufstiegsstipendium und der Bildungsprämie unterstützt.

Über zwei Drittel aller Weiterbildungsaktivitäten entfallen auf betriebliche Weiterbildungsmaßnahme, und somit entfällt auch rund 58 Prozent der Weiterbildungsbeteiligung auf die Gruppe der Erwerbstätigen.

Dagegen holen aber eben auch Gruppen auf, die bisher weniger am lebenslangen Lernen teilgenommen haben. So hat sich die Teilnahmequote bei den Gruppe der Arbeiter unter den Erwerbstätigen um sechs Prozentpunkte, die bei den Un- und Angelernten um sieben Prozentpunkte auf jeweils 44 Prozent erhöht.

Ebenfalls aufgeholt haben die Frauen: Insgesamt ist die Weiterbidungsbeteiligung und deren Quote bei Männern und Frauen absolut gleich.   

280.000 neue Bildungsgutscheine zu vergeben

Duisburg, 27. Mai 2014

Duisburg, 27. Mai 2014

Berufliche Weiterbildung ist ein Schlüssel für ein erfolgreiches Berufsleben. Auch deshalb unterstützt der Bund Weiterbildungsmaßnahmen. So werden 280.000 neue Bildungsgutscheine in rund vier Wochen ausgegeben. Denn ab dem 01. Juli startet die Bildungsprämie in eine neue Runde.

Seit Start dieses vom Bunde eingeführten Programms im Herbst 2008 wurden mittlerweile über 250.000 Prämiengutscheine ausgegeben, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht ohne Stolz bekannt gab.

„Die große Resonanz zeigt, dass wir mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie ins Schwarze getroffen haben: Es ist den Menschen ein Bedürfnis, sich beruflich zu entwickeln und weiterzubilden. Durch Lebenslanges Lernen kann sich jeder Mensch neue Möglichkeiten im Berufsleben erarbeiten“, stellte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka fest.

Für die neue Förderrunde, die vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2017 läuft, plant das BMBF die Ausgabe von rund 280.000 weiteren Prämiengutscheinen. Mit der Bildungsprämie fördert das BMBF Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden möchten.

Insbesondere sollen diejenigen für eine Weiterbildung gewonnen werden, die bisher aus finanziellen Gründen darauf verzichtet haben. Insgesamt stehen 85 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.

In der neuen Runde fördert das BMBF Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt maximal die Hälfte der Gebühren für Weiterbildung und Prüfungen, wobei der Gesamtbetrag der angestrebten Weiterbildungsmaßnahme 1.000 Euro nicht überschreiten darf.

Die Erfahrungen aus den vorangegangenen beiden Förderphasen haben gezeigt, dass in diesem Preissegment die höchste Nachfrage von Weiterbildungsinteressierten besteht: Der durchschnittliche Wert der Prämiengutscheine beträgt rund 350 Euro.