Förderprogramm Bildungsscheck NRW

Duisburg, 08. Februar 2018

Duisburg, 26. April 2018

Im einwohnerstärksten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu Fördermitteln in anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm bereits seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen. Aber nicht nur.

Für alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden. Qualifizierungsinhalte können so beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen (z. B. „Arbeiten im Team“), Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken,Vorbereitung auf eine Externenprüfung, Nachqualifizierungen für die volle Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen.

Ausgeschlossen sind dagegen unter anderem rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen. Auch für den Erwerb, die Aktualisierung und die Erweiterung von Fahrerlaubnissen und Fahrausweisen (z. B. Gabelstaplerschein) kann der Bildungsscheck NRW nicht eingesetzt werden.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.  

Neue Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

Duisburg, 11. Januar 2018

Duisburg, 27. März 2018

Weiterbildung kann lebenslanges Lernen bedeuten. Immer mehr Menschen in unserem Land haben in den letzten Jahren Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung genutzt. Der Bund und die Bundesländer haben mit dem Bildungsscheck, der Bildungsprämie oder auch Prämiengutschein einige Möglichkeiten geschaffen Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Dafür gelten seit letztem Jahr neue Regeln.

Daneben existieren für Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren und zu sparen, wie durchs „Aufstiegs-BAföG“, aber auch durch den Spargutschein, das Aufstiegsstipendium, das Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Einige neue Richtlinien und Änderungen sind im Laufe des Jahres dabei in Kraft getreten. So sind für die Bildungsprämie oder dem Prämiengutschein, eine staatliche Förderung des Bundes, ab dem 01. Juli 2017 drei Änderungen in Kraft getreten.

Der Prämiengutschein kann jetzt auch für Maßnahmen die über 1.000 Euro kosten genutzt werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind nur die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bei denen eigenständige Landesprogramme aufgenommen wurden.

Ebenso wurde bundesweit die Altersgrenze von 25 Jahren abgeschafft. Neuerdings dürfen jetzt sogar erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner das Programm „Prämiengutschein“ für sich nutzen. Genauso wichtig ist, dass der Prämiengutschein nun nicht mehr nur alle zwei Jahre beansprucht werden kann, sondern eben jährlich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu den anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.  

Förderprogramm Bildungsscheck NRW

Duisburg, 18. Januar 2018

Im einwohnerstärksten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu Fördermitteln in anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm bereits seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen. Aber nicht nur.

Für alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden. Qualifizierungsinhalte können so beispielsweise sein: Sprach- und EDV-Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen (z. B. „Arbeiten im Team“), Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken,Vorbereitung auf eine Externenprüfung, Nachqualifizierungen für die volle Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen.

Ausgeschlossen sind dagegen unter anderem rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen. Auch für den Erwerb, die Aktualisierung und die Erweiterung von Fahrerlaubnissen und Fahrausweisen (z. B. Gabelstaplerschein) kann der Bildungsscheck NRW nicht eingesetzt werden.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.  

Neue Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung

Duisburg, 20. Dezember 2017

Duisburg, 21. Dezember 2017

Weiterbildung kann lebenslanges Lernen bedeuten. Immer mehr Menschen in unserem Land haben in den letzten Jahren Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung genutzt. Der Bund und die Bundesländer haben mit dem Bildungsscheck, der Bildungsprämie oder auch Prämiengutschein einige Möglichkeiten geschaffen Weiterbildung und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Dafür gelten seit diesem Jahr neue Regeln.

Daneben existieren für Weiterbildungsinteressierte vielfältige Möglichkeiten öffentliche Fördermittel zu nutzen, um Kosten zu reduzieren und zu sparen, wie durchs „Aufstiegs-BAföG“, aber auch durch den Spargutschein, das Aufstiegsstipendium, das Weiterbildungsstipendium oder WeGebAU.

Einige neue Richtlinien und Änderungen sind im Laufe des Jahres dabei in Kraft getreten. So sind für die Bildungsprämie oder dem Prämiengutschein, eine staatliche Förderung des Bundes, ab dem 01. Juli 2017 drei Änderungen in Kraft getreten.

Der Prämiengutschein kann jetzt auch für Maßnahmen die über 1.000 Euro kosten genutzt werden. Ausgenommen von dieser Änderung sind nur die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, bei denen eigenständige Landesprogramme aufgenommen wurden.

Ebenso wurde bundesweit die Altersgrenze von 25 Jahren abgeschafft. Neuerdings dürfen jetzt sogar erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner das Programm „Prämiengutschein“ für sich nutzen. Genauso wichtig ist, dass der Prämiengutschein nun nicht mehr nur alle zwei Jahre beansprucht werden kann, sondern eben jährlich.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird mit dem „Bildungsscheck NRW“, vergleichbar zu den anderen Bundesländern, ein eigenes Förderprogramm seit 2006 angeboten, bei dem vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben in punkto beruflicher Weiterbildung unterstützt werden sollen.

„Der Bildungsscheck NRW“ wird zu 50 Prozent aus Landesmitteln und zu weiteren 50 Prozent aus Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert. „Da die Fördermittel nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung stehen, richtet sich die Bildungsscheck Förderung in der neuen ESF Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.

Im betrieblichen Zugang ist die Förderung abhängig von einer Einkommensobergrenze.“ Neben Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben können aber auch alle Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen individuellen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Neben den genannten Zielgruppen müssen allerdings weitere Konditionen erfüllt werden, wie bei der Einkommensgrenze, bei der das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen darf. Der Bildungsscheck NRW kann nur alle zwei Jahre beantragt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten und damit maximal 500 Euro.  

Bildungsscheck NRW

Duisburg, 04. Juni 2017

Duisburg, 13. Juni 2017

NRW hat mit dem Bildungsscheck ein eigenes Unterstützungsprogramm, um Weiterbildungen zu unterstützen. Der Bildungsscheck kommt für Arbeitnehmer aus kleinen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern infrage, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch für An- oder Ungelernte oder Ältere als 50 oder Zugewanderte.

Finanziert wird der Bildungsscheck des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Ziel ist es bisher Beschäftigte in kleinen und mittleren Betriebe an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen, wie die Stiftung Warentest zusammen fasste.

Um den Bildungsscheck des Landes NRW zu erhalten müssen natürlich bestimmte Kriterien erfüllt werden, wie etwa keinen Berufsabschluss zu haben oder befristet, geringfügig beziehungsweise als Zeitarbeiter beschäftigt sein. Wer an- oder ungelernt ist oder älter als 50 oder zugewandert, kann ebenfalls einen Bildungsscheck bekommen. Unter bestimmten Bedingungen gilt das auch für Berufsrückkehrer.

Es gibt sowohl einen individuellen als auch einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten in maximaler Höhe von 500 Euro. Vor allem nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen stehen im Vordergrund der Förderung. Es können nur Personen gefördert werden, die nicht mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Für Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeitern haben, stehen in zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten zur Verfügung bzw. können vom Betrieb beantragt werden.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen – auch in Duisburg – bestehen. Die Beratung ist kostenlos. Individuell wird informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung, Betriebe erhalten Beratung zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Antragsteller müssen in Nordrhein-Westfalen leben oder arbeiten. Der Bildungsscheck ist für Weiterbildungen mit engem Bezug zum Beruf des Antragstellers erhältlich. Möglich sind fachliche, aber auch fachübergreifende Qualifizierungen, etwa um soziale und methodische Kompetenzen auszubauen.

Nicht förderfähig sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Schulungen an Maschinen.

Der Bildungsscheck kann übrigens alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.

Weiterbildung finanzieren durch den Bildungsscheck NRW

Duisburg, 10. November 2016

Duisburg, 23. November 2016

Das Bundesland NRW hat mit dem Bildungsscheck ein eigenes Unterstützungsprogramm, um Weiterbildungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Der Bildungsscheck kommt für Arbeitnehmer aus kleinen Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern infrage, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 Euro und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro nicht übersteigt.

Finanziert wird der Bildungsscheck des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Ziel ist es bisher Beschäftigte in kleinen und mittleren Betriebe an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen, wie die Stiftung Warentest zusammen fasste.

Um den Bildungsscheck des Landes NRW zu erhalten müssen natürlich bestimmte Kriterien erfüllt werden, wie etwa keinen Berufsabschluss zu haben oder befristet, geringfügig beziehungsweise als Zeitarbeiter beschäftigt sein. Wer an- oder ungelernt ist oder älter als 50 oder zugewandert, kann ebenfalls einen Bildungsscheck bekommen. Unter bestimmten Bedingungen gilt das auch für Berufsrückkehrer.

Es gibt sowohl einen individuellen als auch einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten in maximaler Höhe von 500 Euro. Vor allem nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen stehen im Vordergrund der Förderung. Es können nur Personen gefördert werden, die nicht mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Für Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeitern haben, stehen in zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten zur Verfügung bzw. können vom Betrieb beantragt werden.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen – auch in Duisburg – bestehen. Die Beratung ist kostenlos. Individuell wird informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung, Betriebe erhalten Beratung zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Antragsteller müssen in Nordrhein-Westfalen leben oder arbeiten. Der Bildungsscheck ist für Weiterbildungen mit engem Bezug zum Beruf des Antragstellers erhältlich. Möglich sind fachliche, aber auch fachübergreifende Qualifizierungen, etwa um soziale und methodische Kompetenzen auszubauen.

Nicht förderfähig sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Schulungen an Maschinen.

Der Bildungsscheck kann übrigens alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.

Neue Ausrichtung für Bildungsscheck 2015 in NRW

Duisburg, 05. Februar 2015

Duisburg, 12. Februar 2015

Der Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird im diesem Jahr neu ausgerichtet. Nach Informationen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW ist das aktuelle Förderangebot umgestaltet worden mit der Ausrichtung Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Berufsrückkehrende ab sofort verstärkt zu fördern.

Finanziert wird der Bildungsscheck des Landes NRW aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das Ziel war es bisher Beschäftigte in kleinen und mittleren Betriebe an beruflicher Weiterbildung zu beteiligen.

Jetzt sollen Zugewanderten ermöglicht werden ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen oder/und ihre vorhandenen Qualifizierungslücken mit der Unterstützung des Bildungsschecks schließen zu können, um auf dem lokalen Arbeitsmarkt die Chancen zu verbessern. Insbesondere Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrer sollen nun noch stärker profitieren. 

?Wir wollen die Förderung zielgenau denjenigen zukommen lassen, die Unterstützung am nötigsten haben?, stellte Arbeitsminister Guntram Schneider zur neuen Schwerpunktgebung fest, die auch eine Einkommensobergrenze beinhaltet.

Natürlich wird es auch weiterhin sowohl einen individuellen als auch einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck geben. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten in maximaler Höhe von 500 Euro. Vor allem nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen stehen im Vordergrund der Förderung. Es können nur Personen gefördert werden, die nicht mehr als 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Für Betriebe, die weniger als 250 Mitarbeitern haben, stehen in zwei Kalenderjahren maximal zehn Bildungsschecks für ihre Beschäftigten zur Verfügung bzw. können vom Betrieb beantragt werden.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die Beratung ist kostenlos. Individuell wird informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung, Betriebe erhalten Beratung zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Berufsabschluss nachholen?Jetzt mit der its-Gruppe

Duisburg, 04. Mai 2014

Duisburg, 19. Mai 2014

Den Berufsabschluss nachholen? Parallel zur normalen Arbeit? Wie soll das gehen? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich wohl viele Menschen, die als „Ungelernte“ einen Beruf ausüben, den andere von der „Pike“ auf, also durch eine Ausbildung erlernt haben. Mit der its-Gruppe haben sie jetzt die Chance genau das in die Tat umzusetzen. Wenn sie Fragen haben, beraten wir sie gerne.

Meist sind diese Menschen, trotz sehr guter Arbeit, mit dem mulmigen Gefühl im Bauch unterwegs. Dieses Gefühl kommt durch die, in unserer Gesellschaft und auch Arbeitswelt, insbesondere in unserem Lande vorwiegende Einstellung, dass derjenige der keinen „Schein“ vorweisen kann, auch derjenige ist, der zuerst „gegangen“ wird.

Gibt es denn eine Lösung für gestellten Fragen und eine Möglichkeit das schlechte Gefühl zu beseitigen?

Ja, die gibt es auf jeden Fall. Schon am Samstag, 24. Mai 2014 starten bei uns wieder viele motivierte Menschen in unseren Kurs „Berufsbegleitend den Berufsabschluß nachholen“.

Ein buntes Trüppchen kommt da auf uns zu und wir freuen uns schon auf diesen nächsten Durchgang. Angehende Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung, die aus dem Raum Osnabrück zu uns kommen sind ein Teil unseres neuen Kurses. Aus der Nähe der niederländischen Grenze kommt eine zukünftige Fachkraft für Lagerlogistik, aus Bonn ein Kaufmann für Kurier-, Express und Postdienstleistung. Dazu gesellen sich noch einige Bürokaufleute.

Alleine die Regionen, aus denen die Teilnehmer kommen, zeigen schon wie wichtig unser Angebot ist. Und auch für sie sein kann. Am dem 24. Mai geht es dann an ca. 40 Samstagen in den nächsten zwölf Monaten darum, sich konzentriert und intensiv auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten.

Fragt man unsere bisherigen Kunden und auch kommende Absolventen, warum sie sich dieser Hürde und Aufgaben stellen, so hört man fast einhellig zwei Begründungen: „Mein Chef hat es mir empfohlen“ oder „Ich möchte in meinem Beruf und Leben weiterkommen und mich besser aufstellen.“

Eine sicher ganz wichtige Frage dazu, die alle brennend interessiert und gelöst werden muss: Wie sieht es mit der Finanzierung aus?

Ein paar unserer zukünftigen Teilnehmer haben Glück und werden von ihren Unternehmen unterstützt, die die Weiterbildung teilweise oder ganz finanzieren.

Die anderen kommen als Selbstzahler dafür auf, haben aber in der Regel die Möglichkeit zumindest 50 Prozent der Kosten über den Bildungsscheck NRW erstattet zu bekommen.

An alle, die diese Situationen kennen und noch darüber nachdenken müssen: Wir haben auf jeden Fall noch ein paar wenige Plätze frei und beraten Sie gerne. Rufen Sie an unter 0203 – 29867030  oder schreiben Sie eine Mail an contact@its-bildung.de

Packen Sie es an! Jetzt!

Wir helfen Ihnen gerne!

Ein glücklicher neuer Teilnehmer!!!

Duisburg, 16. März 2014

Duisburg, 20. März 2014

Frank ist bei uns kein Unbekannter. Er hatte vor zwei Jahren erfolgreich seine Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik bei der its-logistik-akademie GmbH absolviert. Anschließend fand er sofort den für ihn richtigen Platz in einem namhaften Duisburger Logistikunternehmen.

Frank hatte aber Lust auf mehr, wollte etwas anderes anstreben und erreichen. Aus diesem Grund meldete er sich Anfang Dezember 2013 bei uns, mit seinem Interesse an einer Fortbildung zum geprüften Logistikmeister.

Seine größte Sorge im Vorfeld galt der Finanzierung der dafür anfallenden Kosten. In einem persönlichen Gespräch konnten wir ihm, einen für ihn ( und sicher auch die meisten anderen) passenden Weg aufzeigen.

Die Kombination des Meister-Bafög und des entsprechenden Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.KfW.de). Letztlich wird er mehr als 45 Prozent der Lehrgangs-und Prüfungsgebühren, durch diese Förderungen, nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Es gibt viele Töpfe aus denen Bildungswillige schöpfen können, um ihr angestrebtes Ziel zu erreichen und zu finanzieren.

Denn was für Frank und seinen angestrebten Meistertitel gilt, ist ebenso für geprüfte Verkehrsfachwirte, Wirtschaftsfachwirte, Handelsfachwirte, für Fachkaufleute für Einkauf und Logistik, u.v.a. mehr gültig und möglich. Immer beliebter, weil auch die zunehmende Bedeutsamkeit erkannt wird, ist es berufsbegleitend seinen Ausbildungsabschluss nachzuholen. Auch hier können wir unseren Kunden Wege aufzeigen, die ihnen bis zu 50 ( ja, FÜNFZIG ) Prozent der Kosten einspart.

Alle, die in einem Berufsfeld seit längerem arbeiten, in diesem gerne den Abschluss machen möchten (so als Kaufmann/Frau für Spedition und Logistikdienstleistung oder Bürokaufleute und auch Fachlageristen sowie einige mehr) können sich gerne unter 0203 – 298 67 030 melden und ein persönliches Gespräch mit mir vereinbaren.

Oder schreiben sie mir einfach eine Email an michael.kraemer@its-bildung.de

Ich freue mich auf Sie,

Ihr

Michael Krämer

Weiterbildung durch den Bildungsscheck NRW

Duisburg, 28. November 2013

Duisburg, 04. Januar 2014

Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen, wie durch den Bildungsscheck NRW. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat mit dem Bildungsscheck NRW ein eigenes Förderinstrument ins Leben gerufen, das von 2013 bis 2015 auf zwei Jahre begrenzt ist.

Mit diesem Sonderprogramm wird berufliche Weiterbildung in unserem Bundesland gefördert und unterstützt. Der Bildungsscheck fördert ebenso 50 Prozent der Lehrgangsgebühren (seit dem 01. September 2013) und bis zu 2.000,- Euro (vorher waren es 500,- Euro).

Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Der Bildungsscheck ist ein erfolgreiches Angebot der Landesarbeitspolitik, mehr als 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe haben davon schon profitiert.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind z. B.: (berufs-)abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern-und Arbeitstechniken.

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewanderte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.