Weiterbildungsfinanzierung verbesserungsfähig

Duisburg, 14. Januar 2017

Duisburg, 07. Februar 2017

Die Weiterbildungsfinanzierung in Deutschland ist lückenhaft, Förderprogramme für teure Maßnahmen fehlen gänzlich. So sieht das Berliner Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) massive Probleme bei der aktuellen deutschen Weiterbildungspolitik.

Denn die Anzahl der Geförderten bleibt aber trotz des Fachkräftebedarfs eher gering, obwohl Bund und Länder in den letzten Jahren verschiedenste Programme zur Förderung von Weiterbildung aufgelegt haben.

Abhängig ist die Förderung jeweils vor allem vom enstsprechenden Bundesland, wie die Berliner Forscher analysierten. So gab es 2015 rund 25 Programme von Bund und Ländern, um Individuen und Betriebe bei der Weiterbildung zu unterstützen.

„Fasst man die Zahl der durch diese Zuschussregelungen, wie etwa die Bildungsprämie oder auch die Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz etc., geförderten Personen zusammen, dann waren dies in einzelnen Jahren des letzten Jahrzehnts bis zu 150.000 Personen, teilweise auch deutlich weniger.

Die Summe der Personen, die über diese Fördermittel in ihrer beruflichen Qualifikation unterstützt wurden, liegt jedoch unter den Zahlen für Personen und Betriebe, die durch Steuerfreibeträge und das Meister-BAföG erreicht werden; allein vom Meister-BAföG profitieren über 170.000 Menschen. Über die Bundesagentur für Arbeit wurden im Jahr 2015 insgesamt rund 230.000 gefördert, wenn die verschiedenen Programme zusammengerechnet werden.“

Lösungen präsentieren die Berliner Ökonomen natürlich auch, um die Ungerechtigkeiten zu beheben sowie die Lücken zu schließen. So sollen unbedingt Weiterbildungskredite zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden oder alternative Kredite direkt von den Arbeitgebern.

Dazu muss die bestehende steuerliche Förderung durch einen uneingeschränkten Zuschuss ergänzt werden. Dieser sollte mit der Steuererleichterung der Besserverdienenden vergleichbar sein, um zu vermeiden, dass Personen mit einem geringeren Einkommen nicht einen höheren Anteil der Kosten selbst finanzieren müssen als diejenigen mit einem höheren Einkommen.

„Fasst man die Zahl der durch all diese Regelungen geförderten Personen zusammen, dann entspricht dies nicht einmal drei Prozent der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren.Abgesehen von einigen wenigen Gruppen, die bundesweit gefördert werden, ist es vom Zufall des Wohnortes abhängig, ob es eine Zuschussförderung für die Weiterbildung gibt oder nicht. Diese Lücke bei der Förderung von beruflich qualifizierenden Weiterbildungen muss dringend geschlossen werden. Sie werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten immer wichtiger werden, sei es, weil sich Menschen spezialisieren, höher qualifizieren oder umorientieren wollen. Die hohe Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung und die längere Lebensarbeitszeit machen dies unvermeidlich. Viele Berufe sind derart anstrengend, dass man sie kein ganzes Berufsleben ausüben kann, sondern zwischendurch einen neuen Beruf erlernen muss. In diesem Fall darf die Finanzierung einer Weiterbildung nicht daran scheitern, ob der Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit dies gutheißt oder nicht. Auch Personen ohne Schul- oder Berufsabschluss müssen hier unabhängiger von der Bundesagentur für Arbeit werden, wenn sie einen Abschluss nachholen wollen. Von 1.000 Euro Weiterbildungsausgaben tragen Spitzenverdiener nur 550 Euro selbst, Geringverdiener aber 850 oder gar die ganzen 1.000 Euro. Das ist schlicht ungerecht,“ fasste Dr. Dieter Dohmen, der Direktor des FiBS, die Ergebnisse seiner Studie zusammen.