Berufliche Weiterbildung durch Bildungsurlaub

Duisburg, 28. Mai 2016

Duisburg, 07. Juni 2016

Das Recht auf Bildungsurlaub für eine berufliche Weiterbildung haben deutsche Arbeitnehmer. Allerdings sind die Gesetze in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich, die Regeln weichen voneinander ab In den Bundesländern Bayern und Sachsen gibt es allerdings auch überhaupt kein entsprechendes Gesetz, wie die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Untersuchung feststellte.

In einigen Bundesländern haben auch Auszubildende, Behinderte und auch Heimarbeiter ein Anrecht auf Bildungsurlaub.

Die Weiterbildungszeit, die auch Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder umgangssprachlich als Bildungsurlaub bezeichnet wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel sind es drei bis fünf Tage pro Jahr oder auch zehn Tage innerhalb zweier Jahre. Abhängig ist das aber von der Wochenarbeitszeit, ist diese kürzer oder länger als der Durchschnitt, minimiert oder maximiert sich der Bildungsurlaub entsprechend.

In den meisten Bundesländern gilt der Bildungsurlaub für berufliche und auch politische Weiterbildungsmaßnahmen. In einigen Bundesländern gilt das auch für eine Qualifizierung von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Arbeitnehmer kann übrigens selbst entscheiden, was er in seinem Bildungsurlaub erlernen möchte. Allerdings muss die Weiterbildung bzw die entsprechende Maßnahme natürlich entsprechend anerkannt sein.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers weiter. In den meisten Bundesländern orientiert sich diese Zahlung am Bundesurlaubsgesetz.

Je nach Bundes­land muss der Arbeitnehmer den Antrag auf Bildungs­urlaub zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung stellen, in der Regel schriftlich. Nur falls dringende betriebliche oder dienstliche Gründe vorliegen kann die Firma einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen.

Infos zum Recht auf Weiterbildung in Deutschland

Duisburg, 26. Januar 2016

Duisburg, 23. Februar 2016

Knapp drei Viertel aller deutschen Betriebe und Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Weiterbildungen an. Daraus ergeben sich natürlich auch viele Fragen für die Mitarbeiter. Die Stiftung Warentest hat sich auf ihrer Internetseite test.de zu den Themen Recht auf Weiterbildung, Anspruch auf Bildungsurlaub, Vertragsbindung, oder Weiterbidungsvertrag diesem großen Themenkomplex gewidmet und die wichtigsten Fragen beantwortet.

So räumt das Gesetz einem Arbeitnehmer in Deutschland keinen grundsätzlichen Anspruch auf Weiterbildung ein, es sei denn wenn ein entsprechender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen individuellen Arbeitsvertrag vorliegt. In den Verträgen oder Vereinbarungen ist dort auch die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers geregelt.

Zum so genannten Bildungsurlaub gibt es spezielle Gesetze, unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern. Das sind die Tage, an denen der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben muss. In den meisten Ländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage pro Jahr oder alle zwei Jahre auf zehn Tage Bildungs­urlaub, und zwar zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch. Grundsätzlich muss der Kurs aber als Bildungsurlaub anerkannt sein, der Inhalt der Fortbildung muss dagegen aber nicht in Bezug zum ausgeübten Beruf stehen.

Die Kosten der Weiterbildung während eines Bildungsurlaubs muss der Arbeitgeber aber nicht übernehmen. Für eine Weiterbildung die nicht als Bildungsurlaub Anerkennung findet muss der Arbeitgeber auch nicht frei geben und zustimmen. Es sei denn ein entsprechender Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein individueller Arbeitsvertrag regeln das.

Der Arbeitgeber kann wegen einer Weiterbildung eine Vertragsbindung mit und von dem Angestellten verlangen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insgesamt ist und kann es empfehlenswert sein, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer einen Weiterbildungsvertrag abzuschließen.

Für den Arbeitnehmer, wenn es sich um eine längere und kostenspielige Weiterbildung handelt, die eine Voraussetzung ist, beim Unternehmen zu bleiben. Für den Arbeitgeber, wenn der Mitarbeiter die Kosten der Weiterbildung zurückzahlen muss oder wenn er vor Ablauf einer vereinbarten Frist kündigt.

Nur wenn ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht, gibt es ein Recht auf eine Weiterbildung. Ansonsten ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, bestimmte Lehrgänge zu finanzieren oder den Arbeitnehmer hierfür freizustellen. In einigen Bundesländern können Betriebe und Unternehmen allerdings Fördergelder für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter beantragen.

Zu einer Weiterbildung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer übrigens nicht zwingen. „Im Rahmen seines sogenannten Weisungsrechts kann der Arbeitgeber aber von ihm verlangen, an bestimmten Weiterbildungen teilzunehmen. Hierbei geht es insbesondere um Fortbildungen, die es dem Mitarbeiter überhaupt erst ermöglichen, seinen arbeitsvertraglichen Pflichten auch künftig nachzukommen. Das kann der Fall sein, wenn sich sein Berufsbild aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen wesentlich ändert.“

Nur bei Kostenübernahme des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer zu einer Weiterbildung verpflichtet werden. Eine Verweigerung seitens des Arbeitnehmers ist allerdings auch dann noch möglich. Bei Teilzeitarbeit oder befristeter Arbeit besteht auch das Recht auf Teilnahme von Weiterbildungsmaßnahmen.

Tipps zur beruflichen Weiterbildung

Duisburg, 26. Februar 2013

Duisburg, 08. Mai 2013

In Zeiten von Fachkräftemangel nimmt die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung stets zu. Wer denkt, das mit Ende der Ausbildung und dem Eintritt in die Berufswelt das Ende des Lernprozesses schon erreicht ist, der ist mit dieser Annahme sicherlich auf dem Holzweg.

Denn berufliche Bildung endet sicher nicht  mit dem Ausbildungsschluss. Gerade danach entscheidet sich oft wie weit man im Berufsleben und auf der Karriereleiter kommen kann.

Lebenslanges Lernen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Förderung und Ausbau von Kompetenzen sowie berufliche und betriebliche Weiterbildung sind oftmals der Schlüssel zum Erfolg im Berufsleben.

Die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BIBB) sowie Wirtschaft und Technologie haben versucht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Antworten auf die wichtigsten Fragen zur beruflichen Weiterbildung zu geben, die sich an Azubis und Berufstätige richten.

In der Broschüre „Durchstarten“ der BA finden sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen wie ob Weiterbildung das Richtige für einen ist, ob man für Weiterbildung zu jung oder zu alt ist, welche berufliche Weiterbildung zu einem passt, wie viel Zeit für berufliche Weiterbildung eingeplant werden muss, wie berufliche Weiterbildung finanziert werden kann und welche Fördermöglichkeiten es gibt, wie man den Arbeitgeber überzeugen kann, ob man an beruflicher Weiterbildung teilnehmen kann, ob man sich für eine Weiterbildungsmaßnahme vom Job freistellen lassen kann oder was ein gutes Weiterbildungsangebot auszeichnet.

Natürlich werden auch Hinweise und Tipps gegeben wo man geeignete Weiterbildungsangebote findet.

Schauen sie in unserem Kursangebot an, ob einer unserer Kurse vielleicht für sie das richtige Weiterbildungsangebot sein kann. Wir stehen ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie zu beraten und ihre Fragen zu beantworten. Informieren sie sich hier auf unserer Homepage regelmäßig auch über unsere regelmäßig stattfindenden Informationsabende.