Berufliche Weiterbildung durch Bildungsurlaub

Duisburg, 28. Mai 2016

Duisburg, 07. Juni 2016

Das Recht auf Bildungsurlaub für eine berufliche Weiterbildung haben deutsche Arbeitnehmer. Allerdings sind die Gesetze in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich, die Regeln weichen voneinander ab In den Bundesländern Bayern und Sachsen gibt es allerdings auch überhaupt kein entsprechendes Gesetz, wie die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Untersuchung feststellte.

In einigen Bundesländern haben auch Auszubildende, Behinderte und auch Heimarbeiter ein Anrecht auf Bildungsurlaub.

Die Weiterbildungszeit, die auch Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder umgangssprachlich als Bildungsurlaub bezeichnet wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In der Regel sind es drei bis fünf Tage pro Jahr oder auch zehn Tage innerhalb zweier Jahre. Abhängig ist das aber von der Wochenarbeitszeit, ist diese kürzer oder länger als der Durchschnitt, minimiert oder maximiert sich der Bildungsurlaub entsprechend.

In den meisten Bundesländern gilt der Bildungsurlaub für berufliche und auch politische Weiterbildungsmaßnahmen. In einigen Bundesländern gilt das auch für eine Qualifizierung von ehrenamtlichen Tätigkeiten. Der Arbeitnehmer kann übrigens selbst entscheiden, was er in seinem Bildungsurlaub erlernen möchte. Allerdings muss die Weiterbildung bzw die entsprechende Maßnahme natürlich entsprechend anerkannt sein.

Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers weiter. In den meisten Bundesländern orientiert sich diese Zahlung am Bundesurlaubsgesetz.

Je nach Bundes­land muss der Arbeitnehmer den Antrag auf Bildungs­urlaub zwischen vier und acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung stellen, in der Regel schriftlich. Nur falls dringende betriebliche oder dienstliche Gründe vorliegen kann die Firma einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen.

Fünf Arbeitstage für Weiterbildung fürs Ehrenamt

Duisburg, 08. Januar 2016

Duisburg, 12. Januar 2016

Ein Beispiel das deutschlandweit Schule machen sollte. Seit dem 01. Januar ist in Baden-Württemberg ein Gesetz in Kraft, dass berechtigt an fünf Arbeitstagen pro Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme auch für ein Ehrenamt teilnehmen zu können. Bereits seit Anfang Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg für Arbeitnehmer eine Freistellung an bis zu fünf Tagen für Weiterbildungen im beruflichen und politischen Bereich.

Neu ist jetzt, dass die Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Bildungszeit erweitert wurde um ehrenamtliche Tätigkeiten aus den Bereichen Sport, Kultur, sozialer und ökologischer Bereich sowie ebenfalls für Qualifizierungen für öffentliche und kirchliche Ehrenämter.

Allerdings dürfen die Weiterbildungen nur bei solchen Bildungsträgern durchgeführt werden, die Weiterbildungen im Sinne des Bildungszeitgesetzes anbieten und durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Durchführung von Bildungszeitmaßnahmen anerkannt wurden.

„Anspruch auf Bildungszeit besteht dabei für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg, für Auszubildende sowie für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, deren Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht.

Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und für Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg beträgt der Anspruch dagegen an fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit.

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter (insbesondere ob eine Anerkennung nach dem BzG BW vorliegt) eingereicht werden.

Während eine Bildungszeitmaßnahme in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort. Die Kosten der Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. die Anreise und Unterkunft tragen regelmäßig die Beschäftigten selbst.“

„Mehr als vier Millionen Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich freiwillig. Indem wir die Bildungszeit für Fortbildungen im Ehrenamt öffnen, werten wir das freiwillige Engagement im Land weiter auf“, stellte Landes-Wirtschaftsminister Nils Schmid fest.