Vom „Meister-BAföG“ zum „Aufstiegs-BAföG“

Duisburg, 30. Juli 2016

Duisburg, 09. August 2016

Seit Montag dem 01. August 2016 ist die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft getreten. Aus dem „Meister-BAföG“ wurde das „Aufstiegs-BAföG“. Wesentliche Unterschiede des neuen, modernen „Aufstiegs-BAföG“ ist, dass der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro steigt.

Dazu ist auch der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten von 10.226 Euro auf 15.000 Euro angehoben worden.

Auch andere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile wurden mit der Novelle angepasst. Insgesamt wurden die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge um sieben Prozent erhöht, dazu wurde der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende Studierende überproportional auf 250 Euro angehoben.

Für diese Studierenden steigt damit der monatliche Förderungshöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro.

Aber auch die Kinderbetreuungszuschläge wurden des weieteren auf einheitlich 130 Euro pro Kind angehoben. Bisher gab es gestaffelt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Der Kinderbetreuungszuschlag bietet Auszubildenden die Möglichkeit, flexible Fremdbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung zu organisieren und zu finanzieren. Damit soll sich die Vereinbarung von Ausbildung und Familie besser und leichter koordinieren und umsetzen lassen.

Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird ebenfalls deutlich angehoben – von bisher 5200 Euro auf 7500 Euro. Die Geförderten können zudem künftig dauerhaft einen sogenannten Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.

„Insgesamt investiert der Bund pro Jahr zusätzlich 825 Millionen Euro in die Unterstützung der BAföG-Empfänger. „Unser Ziel mit dieser größten Novelle des AFBG ist klar: Wir wollen mit attraktiven Förderbedingungen die guten Argumente für eine Karriere in der Berufsbildung noch besser machen und mehr Menschen den Zugang zur Förderung eröffnen. So können ab 1. August zum Beispiel auch Bachelorabsolventen und ?absolventinnen eine AFBG-Förderung erhalten, wenn Sie zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen“, fasste Bundesbildungsministerin Johanna Wanka die wesentlichen Ziele der Novelle zusammen.