Duisburg, 12. Mai 2016
Die deutsche Bundesregierung hat es sich auf die Agenda geschrieben Weiterbildung in unserem Land zu stärken uund auch zu unterstützen. Ohne monitäte Unterstützung ist allerdings die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oftmals unmöglich. Auch die minimalen Voraussetzungen für die Teilnahme an Weiterbildung sind für viele Menschen zwischen Flensburg und Berchtesgaden nicht gegeben.
Deswegen ist der Gesetzesentwurf zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung nur ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Als nächster Schritt sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen und Schreiben erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist.
Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten.
Auch Johannes Jakob, Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, vertrat die Ansicht, dass Weiterbildung grundsätzlich belohnt werden sollte. „Prämien und die Förderung der Vermittlung von Grundkompetenzen seien wichtige Beiträge zur Integration und dauerhaften Stabilisierung der Beschäftigung,“ stellte Jakob fest.
Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg verwies auf den Umstand, dass finanzielle Einbußen mit Abstand der wichtigste Hindernisgrund für Arbeitslose sei, eine Weiterbildungsmaßnahme zu beginnen.
Auch Walter Würfel vom Bundesverband der Träger beruflicher Bildung nannte finanzielle Aspekte als Hauptgrund für Abbrüche von Weiterbildungen.