Duisburg, 02. Februar 2014
Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen. Im vergangenen Jahr nahmen alleine 49 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung von April 2011 bis Juni 2012 an einer Weiterbildungsveranstaltung teil.
Die wichtigsten Fördermöglichkeiten der Weiterbildung sind Bildungsgutscheine, das Meister-BaFöG, die Bildungsprämie sowie der Bildungsscheck NRW. Die Vergabe der Förderinstrumente ist dabei nicht wahllos sondern entsprechend gezielt.
Für Arbeitssuchende die entweder bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I /ALG I bzw. beim Jobcenter Arbeitslosengeld II/ ALG II (auch bekannt unter „Hartz IV“) beziehen, ist der Bildungsgutschein das Fördermittel. Die Bildungsgutscheine fördern in der Regel die kompletten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese Förderung beruht auf der Sozialgesetzgebung und wird bei den Behörden im Rahmen der „Förderung beruflicher Weiterbildung“ in Form von Bildungsgutscheinen ausgegeben. Diese Förderung hat Vorrang vor allen anderen und schließt die anderen Mittel in der Regel aus. Das bedeutet zum Beispiel auch: Wer ALG I Ansprüche hat, bekommt keine Bildungsprämie.
Als weitere Faustformel kann gelten: Bundesmittel schlägt Landesmittel, was konkret bedeutet, dass wer Anspruch auf eine der drei erstgenannten Möglichkeiten hat, eben keinen Bildungsscheck bekommen kann, da dieser eine NRW eigene Förderung darstellt.
Mit dem Meister-BaFöG nach AFBG werden in der Regel Studiengänge mit Bachelor-oder Masterabschluss gefördert, aber auch Meisterlehrgänge in gewerblich-technischen oder handwerklichen Berufen. Ebenso werden auch Fachwirte- , Fachkaufleute- oder Betriebswirte-Fortbildungen die mit einer Kammerprüfung (IHK) enden gefördert. Im Regelfall werden bis zu 30,5 Prozent der Lehrgangsgebühren unterstützt und müssen bei entsprechenden Verhalten und Erfolg auch nicht zurückgezahlt werden.
Die Bildungsprämie ist für Arbeitnehmer, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und unter 20.000,-Euro Bruttojahresverdienst alleine bzw. 40.000,- bei Zusammen-Veranlagung verdienen. Es werden 50 Prozent der Lehrgangsgebühren, aber auch nur bis maximal 500,-Euro gefördert.
Aber Achtung: Hier, wie auch beim Bildungsscheck müssen bereits im Vorfeld gewisse Parameter eingehalten werden. Unumgänglich ist eine vorherige, obligatorische Beratung bei akkreditierten Beratungsstellen. In Duisburg ist die Telefonnummer für eine Terminvereinbarung die 0203 283-5708, oder per Mail unter .
Die Nachfrage nach der Bildungsprämie hat deutlich zugenommen. Deswegen verlängerte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Laufzeit der zweiten Förderphase der Bildungsprämie bis zum 30. Juni 2014. Insgesamt wurden deutschlandweit rund 230.000 Prämiengutscheine seit Dezember 2008 an Weiterbildungsinteressierte ausgegeben.
In Nordrhein-Westfalen gibt es dazu ein eigenes Förderinstrument, den Bildungsscheck NRW. Der Bildungsscheck fördert ebenso 50 Prozent der Lehrgangsgebühren (seit dem 01. September 2013) bis zu 2.000,- Euro (vorher waren es 500,- Euro).