Bildungsgutscheine, Meister-BaFöG, Bildungsprämie, Bildungsscheck NRW

Duisburg, 25. Oktober 2013

Duisburg, 02. Februar 2014
 
Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen. Im vergangenen Jahr nahmen alleine 49 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung von April 2011 bis Juni 2012 an einer Weiterbildungsveranstaltung teil.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten der Weiterbildung sind Bildungsgutscheine, das Meister-BaFöG, die Bildungsprämie sowie der Bildungsscheck NRW. Die Vergabe der Förderinstrumente ist dabei nicht wahllos sondern entsprechend gezielt.

Für Arbeitssuchende die entweder bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I /ALG I bzw. beim Jobcenter Arbeitslosengeld II/ ALG II (auch bekannt unter „Hartz IV“) beziehen, ist der Bildungsgutschein das Fördermittel. Die Bildungsgutscheine fördern in der Regel die kompletten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese Förderung beruht auf der Sozialgesetzgebung und wird bei den Behörden im Rahmen der „Förderung beruflicher Weiterbildung“ in Form von Bildungsgutscheinen ausgegeben. Diese Förderung hat Vorrang vor allen anderen und schließt die anderen Mittel in der Regel aus. Das bedeutet zum Beispiel auch: Wer ALG I Ansprüche hat, bekommt keine Bildungsprämie.

Als weitere Faustformel kann gelten: Bundesmittel schlägt Landesmittel, was konkret bedeutet, dass wer Anspruch auf eine der drei erstgenannten Möglichkeiten hat, eben keinen Bildungsscheck bekommen kann, da dieser eine NRW eigene Förderung darstellt.

Mit dem Meister-BaFöG nach AFBG werden in der Regel Studiengänge mit Bachelor-oder Masterabschluss gefördert, aber auch Meisterlehrgänge in gewerblich-technischen oder handwerklichen Berufen. Ebenso werden auch Fachwirte- , Fachkaufleute- oder Betriebswirte-Fortbildungen die mit einer Kammerprüfung (IHK) enden gefördert. Im Regelfall werden bis zu 30,5 Prozent der Lehrgangsgebühren unterstützt und müssen bei entsprechenden Verhalten und Erfolg auch nicht zurückgezahlt werden.

Die Bildungsprämie ist für Arbeitnehmer, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und unter 20.000,-Euro Bruttojahresverdienst alleine bzw. 40.000,- bei Zusammen-Veranlagung verdienen. Es werden 50 Prozent der Lehrgangsgebühren, aber auch nur bis maximal 500,-Euro gefördert.

Aber Achtung: Hier, wie auch beim Bildungsscheck müssen bereits im Vorfeld gewisse Parameter eingehalten werden. Unumgänglich ist eine vorherige, obligatorische Beratung bei akkreditierten Beratungsstellen. In Duisburg ist die Telefonnummer für eine Terminvereinbarung die 0203 283-5708, oder per Mail unter .

Die Nachfrage nach der Bildungsprämie hat deutlich zugenommen. Deswegen verlängerte das  Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Laufzeit der zweiten Förderphase der Bildungsprämie bis zum 30. Juni 2014. Insgesamt wurden deutschlandweit rund 230.000 Prämiengutscheine seit Dezember 2008 an Weiterbildungsinteressierte ausgegeben.

In Nordrhein-Westfalen gibt es dazu ein eigenes Förderinstrument, den Bildungsscheck NRW. Der Bildungsscheck fördert ebenso 50 Prozent der Lehrgangsgebühren (seit dem 01. September 2013) bis zu 2.000,- Euro (vorher waren es 500,- Euro).

Tipps zur beruflichen Weiterbildung

Duisburg, 26. Februar 2013

Duisburg, 08. Mai 2013

In Zeiten von Fachkräftemangel nimmt die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung stets zu. Wer denkt, das mit Ende der Ausbildung und dem Eintritt in die Berufswelt das Ende des Lernprozesses schon erreicht ist, der ist mit dieser Annahme sicherlich auf dem Holzweg.

Denn berufliche Bildung endet sicher nicht  mit dem Ausbildungsschluss. Gerade danach entscheidet sich oft wie weit man im Berufsleben und auf der Karriereleiter kommen kann.

Lebenslanges Lernen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Förderung und Ausbau von Kompetenzen sowie berufliche und betriebliche Weiterbildung sind oftmals der Schlüssel zum Erfolg im Berufsleben.

Die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BIBB) sowie Wirtschaft und Technologie haben versucht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Antworten auf die wichtigsten Fragen zur beruflichen Weiterbildung zu geben, die sich an Azubis und Berufstätige richten.

In der Broschüre „Durchstarten“ der BA finden sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen wie ob Weiterbildung das Richtige für einen ist, ob man für Weiterbildung zu jung oder zu alt ist, welche berufliche Weiterbildung zu einem passt, wie viel Zeit für berufliche Weiterbildung eingeplant werden muss, wie berufliche Weiterbildung finanziert werden kann und welche Fördermöglichkeiten es gibt, wie man den Arbeitgeber überzeugen kann, ob man an beruflicher Weiterbildung teilnehmen kann, ob man sich für eine Weiterbildungsmaßnahme vom Job freistellen lassen kann oder was ein gutes Weiterbildungsangebot auszeichnet.

Natürlich werden auch Hinweise und Tipps gegeben wo man geeignete Weiterbildungsangebote findet.

Schauen sie in unserem Kursangebot an, ob einer unserer Kurse vielleicht für sie das richtige Weiterbildungsangebot sein kann. Wir stehen ihnen jederzeit zur Verfügung, um sie zu beraten und ihre Fragen zu beantworten. Informieren sie sich hier auf unserer Homepage regelmäßig auch über unsere regelmäßig stattfindenden Informationsabende.