Aufstiegsstipendium steigt auf 933 Euro pro Monat

Duisburg, 23. Juli 2020

Durch die Förderung des Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBF) erhalten Stipendiat*innen der Studienförderung für Berufserfahrene ab September mehr Geld. Das Programm richtet sich an besonders engagierte und praxiserfahrene Fachkräfte mit Berufsausbildung. Das Aufstiegsstipendium unterstützt sie auf dem Weg zu einem Studienabschluss. 

Die monatliche Förderung für ein Vollzeitstudium erhöht sich ab dem 1. September von 815 Euro auf 933 Euro (Stipendium 853 Euro plus Büchergeld 80 Euro). Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium für eigene Kinder ein Betreuungszuschuss beantragt werden. Dieser steigt von 130 Euro auf nun 150 Euro je Kind, darüber hinaus wird die Altersgrenze von 10 Jahren auf 14 Jahre angehoben.

Das Aufstiegsstipendium fördert auch berufsbegleitend Studierende; hier beträgt die neue Förderhöhe 2.700 Euro im Kalenderjahr. Beruflich Qualifizierte können heute bundesweit auch ohne Abitur ein Studium beginnen.

Nach einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) nutzen derzeit bundesweit rund 60.000 Menschen diese Möglichkeit. Das Aufstiegsstipendium des BMBF trägt gerade bei dieser Gruppe dazu bei, dass Weiterqualifizierung und Durchlässigkeit des Bildungswesens auch für den Einzelnen funktionieren.

Neben finanzieller Unterstützung bietet das Aufstiegsstipendium seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten vielfältige Möglichkeiten zum Austausch mit anderen berufserfahrenen Studierenden im Rahmen einer wachsenden ideellen Förderung. Mit aktuell rund 4.500 Geförderten an über 300 Hochschulen gehört das Aufstiegsstipendium zu den größten Studienstipendien in Deutschland.

Startschuss für das neue Auswahlverfahren ist der 24. September. Die Online-Bewerbung ist bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung möglich. Voraussetzungen für die Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender zweijähriger Berufserfahrung.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek stellte dazu fest: „Exzellente Fachkräfte mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und Studium sind wichtig für die deutsche Wirtschaft. Sie kennen die Arbeitsprozesse aus verschiedenen Perspektiven und können an Schnittstellen zwischen Konzeption und Praxis vermitteln. Mit dem Programm wollen wir ermöglichen, dass engagierte Berufserfahrene die heute vielfältigen Wege zu einem Studium auch tatsächlich gehen können. Damit setzen wir auch ein deutliches Zeichen für die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Das ist wichtig, weil gut ausgebildete Fachkräfte beider Bildungswege eine Stärke des Standorts Deutschland sind“.

Bildungsgutscheine, Meister-BaFöG, Bildungsprämie, Bildungsscheck NRW

Duisburg, 25. Oktober 2013

Duisburg, 02. Februar 2014
 
Wer sich in Deutschland weiterbilden will, dem stehen die verschiedensten Fördermittel und Fördermöglichkeiten unter ganz bestimmten Bedingungen offen. Im vergangenen Jahr nahmen alleine 49 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung von April 2011 bis Juni 2012 an einer Weiterbildungsveranstaltung teil.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten der Weiterbildung sind Bildungsgutscheine, das Meister-BaFöG, die Bildungsprämie sowie der Bildungsscheck NRW. Die Vergabe der Förderinstrumente ist dabei nicht wahllos sondern entsprechend gezielt.

Für Arbeitssuchende die entweder bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I /ALG I bzw. beim Jobcenter Arbeitslosengeld II/ ALG II (auch bekannt unter „Hartz IV“) beziehen, ist der Bildungsgutschein das Fördermittel. Die Bildungsgutscheine fördern in der Regel die kompletten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Diese Förderung beruht auf der Sozialgesetzgebung und wird bei den Behörden im Rahmen der „Förderung beruflicher Weiterbildung“ in Form von Bildungsgutscheinen ausgegeben. Diese Förderung hat Vorrang vor allen anderen und schließt die anderen Mittel in der Regel aus. Das bedeutet zum Beispiel auch: Wer ALG I Ansprüche hat, bekommt keine Bildungsprämie.

Als weitere Faustformel kann gelten: Bundesmittel schlägt Landesmittel, was konkret bedeutet, dass wer Anspruch auf eine der drei erstgenannten Möglichkeiten hat, eben keinen Bildungsscheck bekommen kann, da dieser eine NRW eigene Förderung darstellt.

Mit dem Meister-BaFöG nach AFBG werden in der Regel Studiengänge mit Bachelor-oder Masterabschluss gefördert, aber auch Meisterlehrgänge in gewerblich-technischen oder handwerklichen Berufen. Ebenso werden auch Fachwirte- , Fachkaufleute- oder Betriebswirte-Fortbildungen die mit einer Kammerprüfung (IHK) enden gefördert. Im Regelfall werden bis zu 30,5 Prozent der Lehrgangsgebühren unterstützt und müssen bei entsprechenden Verhalten und Erfolg auch nicht zurückgezahlt werden.

Die Bildungsprämie ist für Arbeitnehmer, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und unter 20.000,-Euro Bruttojahresverdienst alleine bzw. 40.000,- bei Zusammen-Veranlagung verdienen. Es werden 50 Prozent der Lehrgangsgebühren, aber auch nur bis maximal 500,-Euro gefördert.

Aber Achtung: Hier, wie auch beim Bildungsscheck müssen bereits im Vorfeld gewisse Parameter eingehalten werden. Unumgänglich ist eine vorherige, obligatorische Beratung bei akkreditierten Beratungsstellen. In Duisburg ist die Telefonnummer für eine Terminvereinbarung die 0203 283-5708, oder per Mail unter .

Die Nachfrage nach der Bildungsprämie hat deutlich zugenommen. Deswegen verlängerte das  Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Laufzeit der zweiten Förderphase der Bildungsprämie bis zum 30. Juni 2014. Insgesamt wurden deutschlandweit rund 230.000 Prämiengutscheine seit Dezember 2008 an Weiterbildungsinteressierte ausgegeben.

In Nordrhein-Westfalen gibt es dazu ein eigenes Förderinstrument, den Bildungsscheck NRW. Der Bildungsscheck fördert ebenso 50 Prozent der Lehrgangsgebühren (seit dem 01. September 2013) bis zu 2.000,- Euro (vorher waren es 500,- Euro).

Bildungsmonitor 2012

Duisburg, 12. September 2012

Duisburg, 14. September 2012

Der „Bildungsmonitor 2012“, eine
Vergleichsstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im
Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), hat die
unterschiedlichen Bildungssysteme der 16 deutschen Bundesländer
untersucht und mal richtig unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse sind
deutlich und auch überraschend.

So haben die „neuen“ Bundesländer Sachsen und Thüringen die leistungsfähigsten Bildungssysteme aller Bundesländer. Auf den weiteren Plätzen folgen dann die „alten“ Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Deutlich verbessert hat sich die aktuelle Situation dagegen in Bremen.

Neues Schlusslicht der Untersuchung ist Schleswig-Holstein, das die „rote Laterne“ von Berlin übernommen hat. Die herausragenden Positionen Sachsens und Thüringens sind darin begründet, dass in beiden Bundesländern „eine ausgezeichnete Förderinfrastruktur sowie sehr gute Bedingungen für eine individuelle Förderung geboten werden“.

Der Bildungsmonitor, der einmal pro Jahr veröffentlicht wird, bewertet unter Berücksichtigung von 110 verschiedenen Indikatoren inwieweit ein Bundesland die Bildungsinfrastruktur verbessert, Teilhabechancen sichert und damit Wachstumskräfte stärkt.

Das zentrale Ergebnis des Bildungsmonitors 2012: Im Vergleich zum Vorjahr 2011 wurden starke Verbesserungen vor allem bei den Themen Akademisierung, MINT, Inputeffizienz, beruflicher Bildung und Internationalisierung festgestellt.