Verkehrssünder Flensburg-Reform soll 2014 kommen

Duisburg, 18. Juni 2013

Duisburg, 04. Juli 2013

Wichtig für Berufskraftfahrer, Berufspendler und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer: Die Reform zum Umbau des Verkehrszentralregisters soll schon bald kommen, doch wann, steht eben bisher auch noch nicht fest.

Die Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt werden die neuen Punkteregeln für die Flensburger Verkehrssünderkartei zum 01. Februar 2014 in Kraft gesetzt werden.

Der ADAC sieht darin eine sehr positive Lösung in der klare Regeln vorherschen.

Auffälligste Änderung ist dabei die Punktobergrenze. Bisher erlosch die Fahrerlaubnis ab 18 Punkten, in Zukunft wird der „Lappen“ jedoch schon ab acht Punkten für mindestens ein halbes Jahr einkassiert.

Ordnungswidrigkeiten werden dann mit ein oder zwei Punkten belohnt, für Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte. Ab vier oder fünf Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen, ein Pflichtseminar muß der Verkehrssünder bei sechs oder sieben Punkten belegen.

Auch die mal in der Diskussion gebrachte Generalamnestie für bisherige Verkehrsverstöße wird es nicht geben, die bisherigen Punktekonten werden entsprechend angepasst.

Neu und klarer geregelt ist auch die Löschung der Punkte für die Zukunft: 1-Punkt-Verstöße werden nach zweieinhalb Jahren zu den Akten gelegt, zwei Punkte nach fünf Jahren und entsprechend drei Punkte nach zehn Jahren. Jeder einzelne Verkehrsverstoß wird übrigens separat für sich behandelt und verjährt entsprechend.