Weniger Mindestsicherungsleistungen als 2017 in NRW

Duisburg, 06. August 2019

Duisburg, 27. August 2019

Die Anzahl der Menschen an Rhein und Ruhr, die auf Mindestsicherungsleistugen angewiesen sind ist von 2017 auf 2018 zurück gegangen. Ende 2018 erhielten rund zwei Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) Leistungen der sozialen Mindestsicherung; das waren 4,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor., wie Information und Technik NRW bekannt gab.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (NRW) als Statistisches Landesamt mitteilte, waren zum Jahresende 2018 jeder Neunte in NRW auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen, das waren 11,3 Prozent. 2017 waren es noch 11,7 Prozent.

Die Zahl der Regelleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist erstmals seit 2011 wieder gesunken, und zwar auf rund 1,6 Millionen Menschen, was einem Minus von vier Prozent gegenüber 2017 entspricht.

Dagegen setzte sich bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der kontinuierliche Anstieg der letzten Jahre bei der Empfängerzahl auf rund 282 000 Menschen, also einem Zuwachs von 2,1 Prozent fort.

Die Zahl der Regeleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist 2018 weiter gesunken, und zwar auf rund 98. 000 Empfänger, ein Minus von 19,6 Prozent.

Rund 34.000 Personen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen – ein Rückgang von 6,6 Prozent.

Die höchste Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs ermittelten die Statistiker mit 22,3 Prozent für Gelsenkirchen. Die niedrigste Mindestsicherungsquote wies mit 2,7 Prozent die Gemeinde Schöppingen im Kreis Borken auf.

Armutsgefährdung deutschlandweit rasant angewachsen

Duisburg, 07. April 2018

Duisburg, 12. April 2018

Die Armutsgefährdung ist deutschlandweit in den vergangenen Jahren rasant angewachsen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilte erhielten zum Ende des vergangenen Jahres 2017 rund 1.059.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). 

Das waren 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als noch zum Jahresende 2016. Damals wurden „nur“ 1.026.000 Personen mit Leistungen der Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch XII unterstützt.

Erschreckend dabei war die Tatsache, dass von ihnen rund 515.000 beziehungsweise 48,6 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von 18 Jahren bis unter dieser Altersgrenze waren. Ihre Anzahl steigt seit Jahren mit kleinen Sprüngen mehr oder weniger kontinuirlich an.

So waren es zum Jahresende 2003 gerade einmal 181.097 junger Menschen in unserem Land die Leistungen bezogen. Ein Jahr später waren es schon 232.897, zum Jahresende 2007 schon 340.234, Ende 2011 407.820 und seit Dezember 2005 jährlich über eine halbe Millionen.

Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.

Dazu hatten im Dezember des vergangenen Jahres rund 544.000 beziehungsweise 51,4 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Auch ihre Zahl nimmt stetig zu.

So waren es zum Jahresende 2003 gerade einmal 257.734 Menschen, die auf Hilfe angewiesen waren. Ende 2008 stieg ihre Anzahl schon auf 409.958 an, seit Jahesende 2014 wurde die halbe Millionengrenze überschritten.

Mit 276.341 Personen hat das einwohnerstärkste deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen die größte Anzahl von menschen in Armut vorzuweisen, gefolgt von Bayern mit 125.337 Menschen, Niedersachsen mit 110.996 Personen und Baden-Württemberg mit 99.571 Armen.   

Hartz-IV Bezug häufig Dauerzustand

Duisburg, 06. Februar 2017

Duisburg, 22. Februar 2017

Hartz-IV Bezug ist oftmals keine vorübergehende staatliche Unterstützung, Hartz-IV ist für viele Menschen deutschlandweit die tägliche Realität und ein ofrmals ein Dauerzustand ohne Ausweg. Im Januar 2005 wurde die Grundsicherung, das sogenannte Hartz-IV, in Deutschland eingeführt.

Rund eine Millionen Menschen in unserem Land haben durchgängig von Januar 2005 bis Dezember 2014 Hartz-IV erhalten, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus einer aktuellen stichprobenartigen Untersuchung von 20.000 Hartz-IV Empfängern ermittelte.

Insgesamt waren es 6,2 Millionen Leistungsbezieher zur Einführung von Hartz-IV. Innerhalb eines Jahres konnten rund 1,5 Millionen von ihnen ihnen Leistungsbezug beenden. Innerhalb der ersten fünf Jahre seit der Einführung gelang das dann schon insgesamt rund vier Millionen.

Dagegen erhielten durchgängig von Januar 2005 bis Dezember 2014 eine Millionen Menschen ohne Unterbrechung Hartz-IV. Als Grundformel gilt aber, dass Personen die erstmals Hartz-IV beziehen innerhalb eines Jahres diese Grundsicherung wieder verlassen, wenn auch oftmals nicht nachhaltig und dauerhaft.

Langer Leistungsbezug muss zudem nicht automatisch immer gleichzusetzen sein mit langer Arbeitslosigkeit. Denn rund 30 Prozent aller Hartz-IV Empfänger sind erwerbstätig. Weitere Ergebnisse der Studie stellten fest, dass knapp ein Drittel der Langzeitleistungsbeziehern relativ wenig Kontakt zum Arbeitsmarkt hat. Ein gutes Viertel kann vergleichsweise schnell und auch dauerhaft den Leistungsbezug mit einer bedarfsdeckenden Beschäftigung verlassen. Ein knappes Zehntel ist zwar relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert, kann aber ohne aufstockendes Arbeitslosengeld II seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten.

Einem weiteren knappen Zehntel dagegen gelingt erst nach längerer Zeit der Ausstieg aus dem Leistungsbezug mit einer bedarfsdeckenden Beschäftigung. Ebenfalls ein knappes Zehntel schafft nach einer betrieblichen Ausbildung den Ausstieg. Die übrigen knapp zwei Zehntel verlassen den Leistungsbezug aus anderen Gründen, beispielsweise wegen Studienbeginn, Selbständigkeit oder Renteneintritt.

Eine weitere Faustformel stellten die Forscher fest: Je höher der Bildungsgrad bzw. desto höher die Qualifizierung eines Leistungsbeziehers ist, desto eher verlässt die Person auch wieder Hartz-IV und integriert sich damit auch wieder am Arbeitsmarkt.

Häufige Arbeitslosigkeit dagegen bringt demnach auch ein höheres Risiko mit Hartz-IV beziehen zu müssen. Höheres Alter, Staatsangehörigkeit und längere bzw. kürzere Berufserfahrung spielen ebenso häufig dabei eine entscheidende Rolle.  

Altersarmut in Deutschland stark angestiegen

Duisburg, 20. April 2016

Duisburg, 21. April 2016

Mehr als einfach nur besorgniserregend. Die Altersarmut ist in Deutschland im vergangenen Jahr deutlich angewachsen. Insgesamt stieg die Anzahl der Menschen, die deutschlandweit Leistungen der Grundsicherung beziehen auf 1.038.000 an, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden feststellte. Das ist im Vergleich zum Vorjahr 2014 ein Anstieg um 3,5 Prozent.

Alleine 536.000 Bürgerinnen und Bürger, die 1946 oder früher geboren wurden waren somit auf die Grundsicherung angewiesen. Das waren alleine somit schon 51,6 aller Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung.

Dagegen erhielten 502.000 Empfängerinnen und Empfänger Grundsicherung und damit 48,4 Prozent, die im Alter von 18 Jahren bis eben unter die angegebene Altersgrenze waren. Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung.

„Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.“

Zum Vergleich erhielten 2003 „nur“ 438.831 Personen in Deutschland Grundsicherung, 2006 waren es schon 681.991 Menschen, 2012 waren es 899.846 und 2013 962.187 Personen, eine mehr als nur traurige Bilanz.

Die meisten Menschen, die im vergangenen Jahr Grundsicherung bezogen lebten in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 267.624 Beziehern, es folgt Bayern mit 122.766 und Niedersachsen mit 109.007 Personen. Im Vergleich zu den einwohnerstärksten Bundesländern hatte die Bundeshauptstadt Berlin alleine 77.114 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung. Für die Hauptstadt und damit in Sichtweite der Bundespolitiker sicher auch kein gutes Zeugnis.

Sanktionen in der Grundsicherung angestiegen

Duisburg, 24. April 2013

Duisburg, 30. April 2013

Der Druck auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte hat zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) 1.024.600 Sanktionen ausgesprochen.

Damit nahm die Anzahl der Sanktionen im Vergleich zum Vorjahr 2011 um elf Prozent oder 98.900 Sanktionen zu. Hauptgrund für den starken Anstieg sind oftmals Meldeversäumnisse, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 107.500 auf insgesamt 705.000 angestiegen sind.

Deswegen stellte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt vor einer vorschnellen Interpretation der Zahlen fest: ?Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert?, zog der oberste Nürnberger Arbeitsmarkthüter seine Bilanz.

Im Jahresdurchschnitt sanktionierte die BA 150.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Der Anstieg der Sanktionen ist nach Meinung der BA auch auf die insgesamt gute Lage des Arbeitsmarktes zurück zuführen.

„Hartz IV Empfänger wünschen sich eine möglichst dauerhafte und ordentlich bezahlte Beschäftigung. Die geringe Sanktionsquote zeigt, dass die Spielregeln von der deutlichen Mehrheit der Kunden akzeptiert werden und die Jobcenter verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgehen. Sanktionen sind immer das letzte Mittel. Wir wollen keine Drohkulisse aufbauen, sondern über Vertrauen und Argumentation unsere Kunden erreichen. Vergessen wir nicht, dass die Grundsicherung von Steuerzahlern finanziert wird, also auch von der Kassiererin, dem Dachdecker oder der Altenpflegerin. Der Gesetzgeber muss Leitplanken definieren um das Sozialsystem so zu gestalten, dass es von der Allgemeinheit als gerecht empfunden wird“, erklärte Heinrich Alt das Handeln der BA und die Hintergründe.